Frage an Christine Lambrecht von Thomas M. bezüglich Recht
Eine Frage zu den Verjährungsfristen. Schon bei meinem Studium fiel uns auf, das die Bundesrepublik Deutschland ein sehr eigenwilliges Verständnis von Verjährungsfristen hat. So ist die EU-weit höchste Verjährungsfrist bei Schuldnern anzufinden. Ein Schuldtitel "verjährt" erst nach 30 Jahren, egal wie hoch oder niedrig der Titel in Euro ist bzw. war.
Kommen Menschen zu Schaden, ist der Gesetzgeber hingegen sehr "großzügig". Eine Tötung eines Menschen (!) verjährt nach 15 Jahren. Totschlag. Körperverletzungen mit Todesfolge oder bleibenden Schäden ebenso kurz.
Wie kommt es, das wir bei "Schulden" immer noch weit höher die Verjährung ansetzten, als bei maßgeblichen Straftaten? Ist hier eine Änderung geplant? Die Verjährungsfrist von 30 Jahren findet sich meines Wissens nirgends sonst in der EU.
Sehr geehrter Herr Mainthal,
bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB