Frage an Christine Lambrecht von Meinhard K. bezüglich Recht
Ich bin geschieden und ein "Opfer" des (neuen) Versorgungsausgleichsgesetzes. Da meine EX in der Ehezeit kein Beiträge zur Rente eingezahlt hatte ist mein Anteil bei Ihrer Versorgung ziemlich hoch (z.Zt. 1100 Euro monatl. ) ausgefallen. Vollkommen gerecht und für mich nachvollziehbar. !!! jedoch ... meine Ehefrau ist im September 2019 verstorben (was ich auch nur rein zufällig erfahren hatte)
Meine Fragen =
1. Wer bekommt nun das Geld, was jeden Monat meine Ex bekam und mit welchem Recht bekommt er/sie es ?
2. Warum gibt es keine einzige Möglichkeit nach neuem Recht den VersAusgl rückgängig zu machen ?
3. Ist es nicht eine Ungleichstellung von Geschiedenen und Nichtgeschiedenen wenn man für den Rest seines Lebens auf einen nicht unwesentlichen Teil seiner Pension/Rente verzichten muss ?
4. Warum räumte der Gesetzgeber eine (nur) 36 monatige Frist für die Rückabwicklung beim Tod des Ausgleichsberechtigten ein ... bzw. was passiert wesentliches ab dem 37. Monat ?
Sehr geehrter Herr K.,
bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder: Christine.Lambrecht@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB