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Christine Lambrecht
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Frage von Andreas R. •

Frage an Christine Lambrecht von Andreas R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

leider kann man als Bürger zurzeit nicht mitverfolgen, in welche Richtung sich das neue Unterhaltsrecht entwickelt. In den Medien wird das Thema eher tot geschwiegen.
Ich möchte deshalb gern von Ihnen wissen, wie sich das Gesetzgebungsverfahren weiter entwickelt.

Speziell hätte ich gern Auskunft über folgende Punkte:

- Rangfolgeregelung
- Befristung des Unterhalts für ehemalige Ehepartner
- In welchem Umfang wird Eigenverantwortung erwartet, d.h. welche Arbeitszeiten werden zumutbar sein (während und nach der Kinderbetreuungszeit) und wird es weiterhin Aufstockungsunterhalt geben
- Wird es konkrete Kindes- Altersgrenzen für Wiederaufnahme einer Tätigkeit geben oder wird es wieder den Gerichten überlassen

Am Ende noch eine persönliche Frage.
Sehen Sie auch den Zusammenhang zwischen dem derzeitigen Geburtenrückgang und dem derzeitigen Unterhalts- und Betreuungsrecht? Ich kann Ihnen nur aus meinem Umfeld berichten, dass viele Männer sich für ein Leben ohne Kinder und ohne Ehe entscheiden. Nicht weil sie keine Kinder möchten, sondern wegen dem hohen Risikos (fast 50%), nach einer gescheiterten Ehe mit Kindern, finanziell ruiniert zu sein.
Für seine eigenen Kinder nur noch zu Zahlen und nur einen viel zu kleinen Umgang mit ihnen zu haben, bereitet nur Schmerz.
Was halten sie in diesem Zusammenhang von einer grundsätzlich paritätischen Betreuung?
Unterhaltszahlungen würden durch dieses Modell meist unnötig werden und Kinder könnten ihre Eltern wirklich gleichwertig erleben und genießen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rudolph

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rudolph,

das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Mai 2007 entschieden, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach dem jetzt geltenden Recht verfassungswidrig ist. Hiermit hat das Gericht klargestellt, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit der Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern gezahlt wird. Nach dieser Entscheidung ist die Reform des Unterhaltsrechts noch einmal neu zu beraten und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Die Verabschiedung im Deutschen Bundestag, die ursprünglich für Ende Mai geplant war, ist daher noch einmal verschoben worden. Gegenwärtig ist aber noch offen, wann die abschließenden Beratungen stattfinden werden und wann das Gesetz in Kraft treten kann. Sicherlich ist aber eine Regelung zu treffen, die den Gerichten im Einzelfall eine sachgemäße Entscheidung ermöglicht.

Zu ihrer persönlichen Frage möchte ich noch folgendes anmerken: Ich hoffe nicht, dass zukünftige Eltern ihre persönliche Entscheidung für oder gegen ein gemeinsames Kind nur im Hinblick auf das Unterhaltsrecht treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB