Frage an Christine Lambrecht von Jochen K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
erfreulicherweise gibt es immer wieder Menschen, die mutig sind und haupt- oder nebenberuflich ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit starten.
Meist sind diese Leute fachlich in ihrem Gebiet kompetent, aber mit der Buchhaltung ist es nicht einfach für sie.
Bisher genügte für kleine selbständige Tätigkeiten eine einfache formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR).
Ab 2005 soll aber zur Anlage GSE der Einkommensteuer noch Anlage EÜR ausgefüllt werden.
Link: www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_3792/DE/Service/Formulare__A__Z/E/002.html
So eine detaillierte Aufstellung bringt doch für den Staat keinen wirlichen Informationsgewinn und für künftige Selbstständige nur zusätzliche Abschreckung und Kosten.
Das Ganze ist ohne Buchhalter/Steuerberater kaum noch machbar und damit für ein Kleingewerbe finanziell kaum tragbar.
Frage: Was halten Sie von so einem Zusatzaufwand?
Werden Sie (egal ob weiterhin in der Regierungsverantwortung oder aber auch in der Opposition) energisch dafür kämpfen, dass solche Art von Bürokratie wieder zurückgebaut wird?
Mit freundlichen Grüssen aus Bensheim
Jochen Kuhn
Sehr geehrter Herr Kuhn,
ich bitte Sie noch einmal um Verständnis, dass ich sehr rigorose Kriterien anwende, welche Mail-Anfragen ich beantworte. Wir bekommen hunderte von Mails am Tag und in diesen Tagen unendlich lange Fragenkataloge zu Spezialthemen.
Das Internet gehört für mich zu den alltäglichen Kommunikationsmitteln und kein Bundestagsabgeordneter muss heute mehr beweisen, dass er es auch nutzt. Ohne das Internet geht es gar nicht mehr. Aber für mich heißt "Politik machen" nicht nur, vor dem Computer zu sitzen, sondern vor allem raus zu gehen und mit den Menschen zu reden. Das mag vielen hier in diesen Foren unmodern und uncool vorkommen, es gibt aber Menschen, die wollen das und ich bin damit sehr erfolgreich. Vor allen Dingen in meinem Wahlkreis ist das sehr wichtig.
Ihre Anfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Vordruck für die so genannte "Einnahmeüberschussrechnung" (EÜR) veröffentlicht, den die Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln, verwenden sollen. Gleichzeitig wurden die Buchführungspflichtgrenzen angehoben, so dass viele kleine und mittlere Unternehmen statt der komplizierten Gewinnermittlung auf der Grundlage von Steuerbilanzen die einfachere Einnahmeüberschussrechnung wählen können.
Der Vordruck ist das Ergebnis von Erörterungen des Bundesfinanzministeriums mit den Landesfinanzministerien.
Die Standardisierung der Einnahmeüberschussrechnung durch den Vordruck EÜR soll für Steuerpflichtige, Steuerberater und Finanzverwaltung eine Hilfe darstellen. Auch in Zukunft werden in vielen Fällen einige wenige Angaben ausreichen, um den Einnahmeüberschuss korrekt zu erklären. Es müssen also keineswegs alle Punkte des Vordrucks ausgefüllt werden, sondern nur jene, die schon bisher - allerdings ohne Vorgabe eines Formulars - in einer korrekten Einnahmeüberschussrechnung anzugeben waren. Der Aufwand für die Steuerpflichtigen wird also zukünftig nicht höher sein, als bisher. Im Gegenteil: Die Steuerpflichtigen werden häufig wertvolle Zeit sparen können, da aufwendige Rückfragen durch die Finanzverwaltung wegen unklarer oder unvollständiger Erklärungen entfallen werden.
An dem Vordruck ist von den betroffenen Steuerpflichtigen vor allem wegen der Vielzahl der anzugebenden Punkte Kritik geübt worden. Sicherlich werden beim Ausfüllen des Vordrucks Fehler unterlaufen oder Sachverhalte vergessen werden. Schwierigkeiten und Probleme werden für die Finanzverwaltung wertvolle Anregungen bieten, wie der Vordruck verbessert und die Erläuterungen verständlicher gestaltet werden können. Hieran wird mit Hochdruck gearbeitet. Nachteilige Konsequenzen werden für den Veranlagungszeitraum 2004 nicht gezogen. Die Sorgen der Steuerpflichtigen, dass für sie aus Fehlern beim Ausfüllen des Vordrucks negative Folgen gezogen werden, sind daher unbegründet.
Bei Kleinunternehmern, deren Betriebseinnahmen in der Summe unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle des Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht
MdB