Frage von Stefan K. • 04.01.2020
Frage an Christine Lambrecht von Stefan K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
Wie ist Ihre Haltung im Bezug auf das Opferrecht für Hinterbliebene, getötete in Deutschland. Die EU hat diesbezüglich bereits 2015 deutlich gemacht dass Deutschland nachzubessern hat.
Weiterhin interessiert mich wie es mit dem Zusatzartikel der doppelten Anklage einer Straftat bei Erstfreispruch steht. Nach Anerkennung neuer Ermittlungsverfahren wie zum Beispiel die DNA Prüfung zur Neubewertung von Straftaten, Bedarf es auch hier einer Nachbesserung Ihrerseits.
Wann lösen Sie an dieser Stelle Ihr Versprechen ein das Leben der Menschen zu verbessern?
Antwort ausstehend von Christine Lambrecht SPD