Frage von Joder I. • 16.12.2019
Frage an Christine Lambrecht von Joder I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
soweit ich verstanden habe wollen Sie das Internetdienstleister im Berdarfsfall Kundenpasswörter an die Ermittlungsbehörden mitteilen sollen. Ich bin IT-Administrator in einem KmU und frage mich gerade wie ich dieser Anforderung nachkommen soll ohne die DSGVO zu verletzen, da ich laut letzterer keine Kundenpasswörter im Klartext abspeichern darf, sondern nur deren Hashes (die, in meinem Fall, obendrein "gesaltet" sind um den Einsatz von Rainbow-Tables zu verhindern). Können Sie mir erklären wie ich (oder sonst ein Dienstleister) den Ermittlungsbehörden Passwörter mitteilen soll auf die man selber keinen Zugriff hat?
Beste Grüße,
J. I.
Antwort ausstehend von Christine Lambrecht SPD