Frage von Horst M. • 08.12.2019
Frage an Christine Lambrecht von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Justizminister,
wenn ein Beamter, speziell sogar ein Staatsanwalt, von Straftaten erfährt, muß er diese verfolgen oder durch Kollegen verfolgen lassen? Oder, allgemeiner gefragt, wenn Beamte von Straftaten erfahren, müssen die diese zur Anzeige und Verfolgung bringen?
Viele Grüße
H. M.
Antwort ausstehend von Christine Lambrecht SPD