Frage an Christine Lambrecht von Petra W. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Lambrecht,
nach der Pleite von Thomas Cook schlugen Sie zur Absicherung von Pauschalreisen einen sogenannten Reisefonds vor, in den Reiseveranstalter sowie Kunden einzahlen sollen.
Wie Sie wissen, zahlt jeder Kunde 20 % der Reisekosten unverzüglich nach Abschluss des Reisevertrages an. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reiseantritt gefordert. Somit wird dem Reiseveranstalter ein Kredit mit unterschiedlicher Lauflänge gewährt, da dieser Pauschalreisen erst nach Ende der Reisen an Hotels und Fluggesellschaften vergütet. Nehme ich einen Kredit auf, muss ich dafür Zinsen bezahlen und evtl. Sicherheiten für die Rückzahlung erbringen.
Mit welchem Recht muss ich als Kunde, meinen an den Reiseveranstalter gewährten Kredit absichern? Warum werden die Reiseveranstalter per eindeutigem Gesetz nicht verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Kundengelder diese Zahlungen an Flugunternehmen sowie Hotels weiterzuleiten? Warum muss hier noch eine Versichung/ein Fonds, die /der mitverdienen will, zwischengeschaltet werden? Ist die heutige Politik nicht fähig, einfachste Verbraucherschutzgesetze zu schreiben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
P. W.