Frage an Christine Lambrecht von Dr. Artur B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lambrecht,
gestern sprachen Sie auf der Bundespressekonferenz zu dem Kabinettsbeschluss zu den Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.
https://www.youtube.com/watch?v=T0puikVo76k
In Ihren Ausführungen (min 8-11 im YouTube Film) versuchten Sie zu illustrieren, welchen Angriffen Personen ausgesetzt sind, darunter auch Politiker und Kommunalpolitker, darunter auch Beleidigungen.
Sie fordern schärfere Gesetze.
Jüngst urteile ein deutsches Gericht im Namen des Volkes (ich schliesse meinen Namen von diesem Urteil aus!), daß Ihre Parlamentskollegin Frau Renate Künast es hinzunehmen habe, im Internet beleidigt zu werden.
https://www.deutschlandfunk.de/hass-im-netz-kuenast-urteil-ist-skandaloes.694.de.html?dram:article_id=459929
Kein Mensch, Frau Lambrecht, versteht und teilt dieses Urteil. Auch nicht die würdigen Gegner der Grünen Künast. Sie sind Juristin und Ministerin für Justiz. Warum ist Frau Künast nicht justiziabel beleidigt worden? Wieso braucht es schärfere Gesetze, damit Frau Künast vor Gericht Genugtuung bekommen kann, indem der Täter bebüßt wird?
Ihr Parlamentskollege Norbert Kleinwächter hat kürzlich in einem ungewöhnlich emotionalen YouTube-Auftritt (https://www.youtube.com/watch?v=aC8m8gLg3-Y) beklagt, wie die Meinungsfreiheit immer mehr bedroht wird. Er sagt klar und deutlich, daß es gegen die Beleidigung das Strafgesetzbuch gibt. Ja natürlich. Aber wenn der Richter richtet, sind wohl auch die Gesetze machtlos.
Wie bitteschön, Frau Abgeordnete Lambrecht, wollen Sie dem Bürger, nicht dem Wähler, klarmachen, daß es noch mehr Gesetze gegen Beleidigungen im Internet braucht, wenn eine Kampagne von Beleidigungen, wie Sie bewiesen gegen Frau Künast begangen wurde, keine Beleidigung im Sinne des StGB ist?
Mit freundlichen Grüssen
D. A. B.