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Christine Lambrecht
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Frage von Christian B. •

Frage an Christine Lambrecht von Christian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Bundesjustizministerin, Frau Lambrecht,

im Grundgesetz finde ich nichts zum Schutz von Bürgern und der Öffentlichkeit vor staatliche Willkür. Deshalb an Sie die Fragen:
- Ist staatliche Willkür in der Bundesrepublik Deutschland ein Strafvergehen?
- Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von Länderinstanzen, ein übergeordnetes Grundrecht eines Einzelnen oder der Öffentlichkeit, zum Schutz vor staatliche Willkür?
- Wer könnte ggfls. ein gesetzliches Grundrecht gegen staatliche Willkür vorschlagen und wer könnte es erlassen?

Ein aktuelles Beispiel ist die Vorgehensweise von Ministerpräsidenten, Herrn Söder. Herr Söder missachtet seit Jahren ein rechtswirksam ergangenes Gerichtsurteil. In dem Fall geht es „nur“ um die Einführung von Fahrverboten in München. Ein Politiker könnte aber ebenso gut die Auffassung vertreten, dass jeder, der ihn bei der nächsten Wahl nicht wählt, zusammengeschlagen wird oder seine Arbeit verlieren soll. Oder, die Staatsgewalt geht willkürlich mit dem Eigentum oder Rechten von Bürgern und der Öffentlichkeit um.

Staatliche Willkür und Opportunismus waren essentielle Grundlagen dafür, dass Hitler an die Macht kommen konnte. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, scheint mir ein wirksamer Schutz eine sehr wichtige Funktion des Staates zu sein, um eine weitere Eskalation zu verhindern und eine im Sinne der Allgemeinheit positive Entwicklung des Landes zu ermöglichen. Mit dieser Auffassung stehe ich scheinbar nicht alleine dar.

Mit freundlichen Grüßen,

C. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christine Lambrecht, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Oder: christine.lambrecht@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Christine Lambrecht, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.