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Frage von Martin P. •

Frage an Christine Lambrecht von Martin P. bezüglich Recht

Liebe Frau Lambrecht,
erstmal gratuliere ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrem neuen Amt und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.
Meine Frage an Sie ist die Folgende:
Ihre Vorgängerin Katharina Barley hatte kürzlich eine weitere Verschärfung der Mietpreisbremse angekündigt. Wenn ein Mieter auf Basis der Mietpreisbremse erfolgreich rügt, so sollten Vermieter demnach dazu verpflichten werden, das Geld, das sie zu viel verlangt haben, ab Mietbeginn zurückzahlen. Bisher müsste ein Vermieter diesen Betrag erst ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückzahlen. Die derzeitige Regelung empfinde ich als absurd. Sie setzt meines Erachtens nach einen ganz starken Anreiz für den Vermieter, Mieten oberhalb der Mietpreisbremse zu verlangen. Selbst, wenn der Mieter irgendwann erfolgreich rügt, darf der Vermieter die bis dahin verlangte zu hohe Miete gänzlich behalten. Das können mehrere Tausend Euro sein, wenn ein Mieter erst nach Jahren merkt, dass er zu viel zahlt. Ich selbst kenne einen solchen Fall. Diese Regelung geht mir und den Menschen, mit denen ich darüber spreche, enorm gegen das Gerechtigskeitsempfinden. Daher möchte ich Sie bitten, die von Ihrer Vorgängerin Frau Barley angekündigte Verschärfung der Mietpreisbremse durchzusetzen. Als Justizministerin einer Partei, die sich dem Thema Gerechtigkeit verschrieben hat, hoffe ich inständig, dass Sie das tun werden.
Würden Sie sich dazu bereiterklären?
Freundliche Grüße
Martin Peters

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