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Frage von Andreas F. •

Frage an Christine Lambrecht von Andreas F. bezüglich Soziale Sicherung

Die Schere zwischen arm und reich geht bekanntermaßen immer weiter auseinander. Die Entwicklungen und Zahlen in den letzten Jahren liegen Ihnen sicherlich vor. Die Zahl der Millionäre steigt, die Mittelschicht (zu der ich mich zähle) und die unteren Einkommensschichten haben Probleme, über die Runden zu kommen. Es kann m.M. nach nicht sein, dass die Reichen nur mit dem Argument einer angeblichen Gefahr der Kapitalflucht vom Staat verschont werden. Diese Gruppe müßte m.E. einen größeren steuerlichen Beitrag leisten, aber es ist wohl einfacher "Otto Normalbürger" zu schröpfen. Meine Frage: Gedenken Sie hier eine Änderung herbeizuführen, wenn ja, welche Vorstellungen haben Sie?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 21.09.2017.
Auch wir sind der Meinung, dass die größeren Einkommen auch einen größeren steuerlichen Beitrag leisten müssen.
Als SPD kämpfen wir für eine gerechte Gesellschaft, in der jede/r gem. ihrer/seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beiträgt und sich auf die Solidarität der Gemeinschaft verlassen kann. Der weiter wachsenden Ungleichheit in der Vermögensverteilung müssen wir Einhalt gebieten, aus sozial aber auch aus ökonomischen Gründen. In der Steuerpolitik wollen wir deshalb, dass Reiche und Vermögende stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Investitionen und zur Entlastung von unteren und mittleren Einkommen herangezogen werden: Spitzensteuersatz linear-progressiv auf 45 Prozent anheben, der dann ab 76.200 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles / 152.400 für Ehepaare fällig wird. Die so genannte Reichensteuer in Höhe von drei Prozent auf den Spitzensteuersatz soll zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige ab 250.000 Euro fix erhoben werden. Wir wollen Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich besteuern, indem wir die Abgeltungsteuer abschaffen. Und wir werden sehr große Erbschaften höher besteuern. Mit einer umfassenderen Erbschaftsteuerreform mit weniger Ausnahmen stellen wir sicher, dass endlich mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung der Erbschaften realisiert wird. Wenn man zügig Mehreinnahmen in den nächsten Jahren haben will, ist der beste Weg die Erbschaftssteuer. Ein Vermögenssteuergesetz hat eine Reihe juristischer Klippen zu nehmen. Dazu zählt die anstehende Entscheidung des BVerfG zur Grundsteuer sowie eine beihilferechtliche Entscheidung des EUGH. Erst nach diesen Entscheidungen ist eine Neubewertung möglich. Deshalb haben wir eine Kommission eingesetzt, die die Machbarkeit einer Wiedererhebung der Vermögensteuer prüft.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB