Portrait von Christine Lambrecht
Christine Lambrecht
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Lambrecht zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von André G. •

Frage an Christine Lambrecht von André G.

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

mein Name ist André Getrost, ich bin 21 Jahre alt und komme aus Mörlenbach. Aus welchem Grund haben Sie gegen ein grundsätzliches Fracking-Verbot gestimmt? Und wie werden Sie sich bei der kommenden Fracking-Abstimmung verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

André Getrost

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Getrost,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch, die ich Ihnen gerne beantworte.

Die Oppositionsfraktionen haben gestern das Thema Fracking im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt – allerdings ohne eine Debatte über dieses wichtige Thema zu beantragen. Für die SPD-Fraktion hat Lars Klingbeil deshalb das Wort ergriffen und die Position der Sozialdemokraten deutlich gemacht: Wir sagen Nein zum Fracking wie in den USA. Und wir wollen schärfere Regeln und höhere Umwelt- und Gesundheitsstandards bei der Erdgasförderung. Die wiederum sucht man im Antrag der Grünen vergeblich. (Hier kann seine Rede auch nochmal angesehen werden: https://www.youtube.com/watch?v=JJUx8E8tZtk )

Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für uns Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen.

Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an.

Selbstverständlich ist für uns, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratischlegitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen.

Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Wir setzen nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Lambrecht