Frage an Christine Lambrecht von Elke C. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Lambrecht,
mit Interesse habe ich Ihre Reaktion auf den Vorschlag der Abschaffung der Abgeordneten-Immunität gelesen... ja wieso brauchen Abgeordnete eine Immunität, wenn wir Bürger von Haus aus keinerlei Schutz vor willkürlichen Staatsakten haben? Offensichtlich glauben Sie immer noch, dass Sie etwas besonderes sind, weil Sie mal für einen begrenzten Zeitraum gewählt wurden. Es ist genau dieses Denken das uns Bürgern zum Hals raus hängt!
Elke Clausen
Sehr geehrte Frau Clausen,
Ihrer Aussage, dass die Bürgerinnen und Bürger im Gegensatz zu Abgeordneten nicht vor staatlicher Willkür geschützt werden, muss ich vehement wiedersprechen.
Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat , in dem die Exekutive, also die Polizei und andere mit hoheitlicher Befugnis ausgestattete Institutionen, nur auf Grundlage des Gesetztes handeln dürfen. Im Falle rechtwidrigen Handelns steht es jedem Bürger offen, den Rechtsweg zu beschreiten und staatliches Handeln von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen, bei Bedarf auch von mehreren Instanzen.
Die Immunität dient auch nicht dazu, den einzelnen Abgeordneten vor Strafverfolgung zu bewahren. Vielmehr sichert die Immunität die Arbeitsfähigkeit des gesamten Parlaments. So sollen beispielsweise willkürliche Verhaftungen vor Abstimmungen verhindern werden, die Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hätten. Aus diesem Grunde kann der einzelne Abgeordnete auch nicht auf seine Immunität verzichten. Die Immunität kann nur vom Bundestag aufgehoben werden.
Es wird also nicht der einzelne Abgeordnete, sondern der gesamte Bundestag und die parlamentarische Arbeit geschützt. Aus diesem Grunde wird die Immunität auch zu Beginn jeder Legislaturperiode von allen Abgeordneten aufgehoben. Im Falle von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft wird dies dem Bundestagspräsidenten angezeigt. Eine Ermittlung gegen Abgeordnete ist möglich, sofern der Bundestag bzw. der Immunitätsausschuss nicht innerhalb von 48 Stunden widerspricht. Dies ist aber lediglich in zwei Fällen seit Gründung der Bundesrepublik vorgekommen.
Die deutsche Geschichte hat leider gezeigt, dass dieses Schutzrecht notwendig ist. Nicht nur die Nationalsozialisten haben Strafverfahren genutzt, um missliebige Politiker bei Bedarf aus dem Weg zu räumen. Hierzu darf es nie wieder kommen. Aus diesem Grunde spreche ich mich für den Erhalt der Immunität und gegen die Abschaffung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht