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Christine Lambrecht
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Frage von Tarik P. •

Frage an Christine Lambrecht von Tarik P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

ich möchte eine Frage bezüglich eines Themas stellen, dass mich schon sehr lange beschäftigt und welches in der aktuellen Debatte nicht zum Diskurs steht.

Sehen Sie in absehbarer Zeit die Möglichkeit, das Wahlalter für Bundestagswahlen abzusenken?

Und können Sie sich über dies hinaus vorstellen, dass Wahlalter komplett abzuschaffen, so dass es de facto jeder natürlichen Person in Deutschland (inklusive Migrant*Innen, Flüchtlingen und Geduldeten, die eine gewisse Zeit hier gelebt haben) zusteht, an der politischen Meinungsbildung durch Wahlen zu partizipieren?

Mit freundlichen Grüßen
Tarik Pahlenkemper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pahlenkemper,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10.08.15.

Das Wahlalter (18 Jahre) ist in Artikel 38 des Grundgesetzes geregelt. In Artikel 28 ist geregelt, dass das Wahlrecht nur auf der Ebene der Gemeinden und Landkreise auch Staatsbürgern anderer EU-Mitgliedstaaten gewährt werden kann; ansonsten setzt es die deutsche Staatsangehörigkeit voraus.
Die SPD tritt für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein und für die Ausdehnung des Kommunalwahlrechts auf alle Ausländer, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

CDU und CSU lehnen das entschieden ab, weshalb eine diesbezügliche Änderung in der laufenden Wahlperiode des Bundestages nicht zu erwarten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB