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Frage von Rainer K. •

Frage an Christine Lambrecht von Rainer K.

Hallo Christine,

mich würde interessieren, wie du dich bei der Abstimmung: "Fracking gesetzlich verbieten" entscheiden wirst?

Ich sage dir ganz offen, dass ich es langsam katastrophal finde, wie die SPD es immer noch schafft ihre eigenen Grundsätze noch mehr dem Machterhalt zu opfern.

Mit roten Grüßen
Rainer Koob

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SPD

Lieber Rainer,

oberstes Ziel muss es selbstverständlich sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.

Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.

Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht

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Antwort von
SPD

Lieber Rainer,

danke für deine E-Mail. Gerne möchte ich dir darauf antworten. Es hat keine 2./3. Lesung des Antrags stattgefunden. Die Koalitionsfraktionen haben noch keine Einigung über die strittigen Fragen erzielt. Über den Antrag wurde deshalb nicht abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB