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Christine Lambrecht
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Frage von Dieter K. •

Frage an Christine Lambrecht von Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Antwort mit Blick auf meine zweite Frage für völlig unbefriedigend halte. Da Sie sich derzeit noch mit Hinweis auf den Datenschutz weigern, die von abgeordnetenwatch geforderten Informationen freizugeben, möchte ich meine zweite Frage neu formulieren:

In der Pressemitteilung 1/2015 des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es u.a.:

"Den Vertretern von nicht öffentlich registrierten Verbänden kann ein Hausausweis erteilt werden, wenn der Verbandsvertreter in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweist, dass er das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss."

Bitte erklären Sie mir in verständlicher Form, welcher Art "die Interessen des Parlaments" sind, die "häufige Besuche im Gebäude des Deutschen Bundestags"
durch anonym bleibende Vertreter (auch nicht registrierter Verbände) erforderlich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Klemke
Redaktion diebuergerlobby

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klemke,

der ganz überwiegende Anteil von Hausausweisen, die über die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet werden, werden an Vertreterinnen und Vertreter der Bundespartei oder an mit der SPD sehr eng verbundene Organisationen vergeben. Des Weiteren betrifft dies Verbände und Einrichtungen, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurden oder im Bereich der Paritätischen Wohlfahrtspflege tätige Institutionen, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Selbstverständlich vertreten diese Organisationen auch eine „Lobby“, dazu sind sie vom Gesetzgeber auch verpflichtet. Die Frage ist also, wie sie „Lobbyisten“ definieren. Wenn Sie unter Lobbyisten Vertreter von Unternehmen bzw. Großkonzernen verstehen, dann trifft Ihre Grundannahme schon nicht zu.

Der Hausausweis ermöglicht lediglich das Passieren von Eingangskontrollen in Liegenschaften des Deutschen Bundestags ohne weitere Formalitäten. Das erspart den Abgeordnetenmitarbeiterinnen und Abgeordnetenmitarbeitern bei Terminen das Abholen des Gastes an der Pforte, das sonst nötig ist. Sie sind personengebunden und mit einem Lichtbild versehen.

In der Regel nehmen solche Vertreterinnen und Vertreter auch an keiner Sitzung teil, es sei denn, sie ist öffentlich und an solchen Sitzungen können andere interessierte Bürgerinnen und Bürger auch teilnehmen, wenn sie sich vorher anmelden. Für die Sitzungen der SPD-Bundestagsfraktion gelten übrigens ganz besonders strenge Zugangsregeln. Hier dürfen keine Vertreterinnen und Vertreter irgendwelcher Verbände oder ähnlichem teilnehmen, es sei denn, jemand ist explizit als Gast geladen.

Die Datenschutzregeln richten sich nach den Vorgaben des Referats ZR 3 des Deutschen Bundestags.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB