Frage an Christine Lambrecht von Till R.
Hallo,
Wie ist es möglich das ich nicht mehr die Rechtstellung als Deutscher in Urkundenform bekomme obwohl das Standesamt diese Urkunde als Verwaltung
ausstellen muss.Die Anträge hierzu sind ja erhältllich und laut Gesetz MUSS ich die Möglichkeit haben diese Rechtstellung als Deutscher zu bekommen.Die Blockierung in den Verwaltungen ist ja offenkundig rechtswidrig.
Welchen Weg muss man gehen um diese ausgestellt zu bekommen.
Das einzige was mir einfällt wäre eine Strafanzeige gegen die persönlich haftbaren Verwaltungsangestellten.
Sehr geehrter Herr Rehner,
ein Anspruch auf Erteilung von Urkunden, in denen die Staatsangehörigkeit festgestellt wird besteht, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen und nachgewiesen werden. Vor Ausstellung dieser Urkunde muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen, ob und wodurch Sie diese Rechtsstellung erworben haben, und ob und wodurch Sie gegebenenfalls die Rechtsstellung verloren haben.
Als Voraussetzung für den Erwerb der Statuseigenschaft gemäß Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Neben dem ausgefüllten Antragsvordruck können Unterlagen über Abstammung und Personenstand in Betracht kommen, etwa Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch Unterlagen über den Erwerb der Statuseigenschaft u.s.w.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ohne nähere Informationen keine Beurteilung Ihres Falles vornehmen kann. Zudem haben Sie bitte Verständnis, dass ich keine konkrete Rechtsberatung in Ihrem Einzelfall geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB