Frage an Christine Lambrecht von Niklas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Lambrecht,
in Deutschland haben Bürger_innen keinen vollständigen Einblick darauf wessen Interessen in der Gesetzgebung eine Rolle spielen. Auch Ihnen ist dies aufgefallen und luden am 15.04.2013 zu „Demokratie braucht Transparenz“(Quelle: ow.ly/yjTnl). Sie monierten, dass „das Vertrauen in die Politik leidet, wenn Bürger_innen befürchten müssen, dass Entscheidungen der Politik intransparent hinter verschlossenen Türen getroffen werden“ (Quelle: ow.ly/yjSMk). Es sei „kaum nachvollziehbar, wer in der Lobby des Parlaments unterwegs ist, Kontakte pflegt und Interessen vertritt“(ibid). So forderten Sie „die Transparenz von Entscheidungsprozessen zu erhöhen und die Bekämpfung von Korruption zu verbessern.“ (Quelle: ow.ly/ylQOm). Dazu schlugen Sie ein Lobbyregister vor. Nur Lobbyisten, die sich dieser Transparenz unterwerfen, „haben künftig Zugang zum Deutschen Bundestag und zu den Anhörungen der Ausschüsse“ (Quelle: ow.ly/yjSMk). Nun haben Sie jedoch die Veröffentlichung, der von Ihrer Partei ausgestellten Hausausweise, abgelehnt. Somit schließe ich mich der Frage von Herrn Dr. Buchenauer an. Zusätzlich habe ich folgende Fragen an Sie als parl. Geschäftsführerin:
1. Welchen Interessenvertretungen hat die SPD-Fraktion
i. in der 17. Wahlperiode (2009-2013)
ii. in der 18. Wahlperiode (seit 2013)
einen Hausausweis (HA) ausgestellt? Wie viele HA hat Ihre Fraktion in den
beschriebenen Zeiträumen den einzelnen Interessenvertretungen gewährt?
2. Zu jedem ausgestellten HA habe ich folgende Fragen:
i. Wann wurde der HA ausgestellt?
ii. Wie lange ist/war der HA gültig?
iii. Mit welcher Begründung wurde der HA ausgestellt?
3. Bei welchen Interessenvertretungen hat die SPD-Fraktion in den gen.
Zeiträumen einen Antrag für einen HA abgelehnt? Und warum?
Bitte beachten Sie, dass ich keine personenspezifischen Daten von
Interessenvertreter_innen wünsche, sondern nur die Auftragsgeber derer
erfrage.
Mit freundlichen Grüßen, Niklas Grabbe
Sehr geehrter Herr Grabbe,
der Verein Parlamentwatch e.V, der das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ betreibt, hat unter Berufung auf das seiner Ansicht nach einschlägige Informationsfreiheitsgesetz Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Der Verein ist der Auffassung, die Bundestagsverwaltung habe zu Unrecht keine Auskunft zu Fragen der Erteilung von Hausausweisen erteilt. Vor diesem Hintergrund bleibt zunächst das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung und Entscheidung über die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes abzuwarten. Sollte aus der Entscheidung gegebenenfalls Handlungsbedarf resultieren, werden wir dem nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB