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Christine Lambrecht
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Frage von Freddy K. •

Frage an Christine Lambrecht von Freddy K. bezüglich Finanzen

Guten Tag,
die Kommunnen leiden alle unter den unzureichenden Finanzen. Die Anforderungen nehmen zu.Die Einnahmemoeglichkeitensind ziemlich ausgereitzt.

Warum wird nicht endlich einmal die ungerechte Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer fuer die sogenannten "Freien Berufe" abgeschafft? Warum muessen Aerzte, Apotheker, Rechtsanwaelte, Steuerberater u.a.m.keine Gewerbesteuer von ihren Gewinnen abfuehren wie jeder andere Gewerbetreibender, Ladenbesitzer, Handwerker, Kaufmann, Unternehmensberater, Malermeister, Baecker oder Metzger auch? Das ist ungerecht und nicht fair.

Gerade Gewerbesteuer fliessen den Kommunen direkt zu und helfen die vielseitigen Aufgaben der Gemeinden zu finanzieren. Gerade die Klientel der freien Berufe fuehrt zu den besser verdienenden Bevoelkerungsschichten. Hier sollte man dringend diese ungerechte Behandlung einer sofortigen Uberpruefung unterziehen. Alleine der Stadt Lampertheim gehen dadurch Millionen Euro im Jahr verloren!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kraus,

vielen Dank für Ihre Frage vom 07.05.2014.

Die SPD tritt für die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer ein. In dem auf dem SPD-Parteitag Berlin vom 4.-6. Dezember 2011 gefassten Beschluss "Fortschritt und Gerechtigkeit: Wirtschaftlicher Erfolg, solide Finanzen und sozialer Zusammenhalt" wird dazu ausgeführt:

"Die Gewerbesteuer ist die zentrale Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden. Die SPD bekennt sich erneut zu dieser wichtigen Einnahmequelle, die wir nach dem Kommunalmodell, das auch die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht umfasst, weiterentwickeln wollen. Damit wird die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt, um eine Gleichbehandlung aller wirtschaftlichen Akteure zu gewährleisten und Mehreinnahmen zugunsten der Kommunen zu erzielen. Um Freiberufler mit geringen Einkommen nicht zusätzlich zu belasten soll der schon heute für die Gewerbetreibenden bestehende Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbebetrag erhalten bleiben und auch für Freiberufler gelten. Darüber hinaus wird die bestehende Anrechenbarkeit der Gewerbesteuerauf die Einkommenssteuer auch bei der Gemeindewirtschaftssteuer gewährleistet."

Der Koalitionsvertrag sieht eine solche Weiterentwicklung der Gewerbesteuer nicht vor. Dort konnte lediglich ein Bekenntnis zum Fortbestand der Gewerbesteuer verankert werden. Die SPD hält an ihrer Position aber fest.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB