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Christine Lambrecht
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Frage von Ingrid M. •

Frage an Christine Lambrecht von Ingrid M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

Sie erhalten derzeit u.a. monatlich 4.204 € steuerfreie Kostenpauschale für Mandats-bedingte Aufwendungen, ohne Einzelnachweis.

Ich habe den begründeten Eindruck, dass wegen dieser bereits umfassend üppigen Amtsausstattung die meisten Abgeordneten mit jenen 4.204€ gar nicht weitere Mandatskosten decken brauchen oder wollen, sondern diesen Betrag steuerfrei wie ein weiteres Gehalt einstecken. Folglich hätten die MdB bereits heute weit höhere Bezüge als Bundesrichter R1, also das mit der aktuell beabsichtigten Bezüge-Erhöhung angeblich erst angestrebte Niveau.

Um diesen Eindruck bei Ihnen persönlich u.U. falsifizieren zu können, wollen Sie mir – und Ihren sonstigen WählerInnen - bitte mitteilen, für welche einzelnen Mandatszwecke Sie die 4.204€ steuerfreie Kostenpauschale seit Ihrer Zugehörigkeit zum Bundestag allmonatlich ausgegeben haben.

Ich weiß sehr wohl, dass und warum der Bundestag Ihnen solche Einzelnachweis nicht abverlangt, anders als i.ü. manche deutsche Landtage dortigen Abgeordneten. Dies brauchen Sie also nicht einwenden.
Doch trotzdem werden Sie ja gewiß für sich (nach den Grundsätzen geordneter Buchführung) sowie für Ihre Wählerinnen mindestens in Ihrem Wahlkreis (zwecks politischer Transparenz und Hygiene) die entsprechenden Ausgaben laufend notiert haben. Daher bitte ich um Ihre Angaben möglichst genau.

Ferner bitte ich um Auskunft: kennen Sie eine/n einzige/n Abgeordnete/n, der /die jemals die Kostenpauschale oder einen Teil davon an den Bundestag zurückzahlte, weil er/sie nicht den vollen Betrag für zusätzliche Mandatskosten verbrauchte? Bitte: nur eine/n einzige/n! Was, Sie kennen keinen? Gibt Ihnen das nicht selbst zu denken und bringt Sie zu der Erkenntnis, dass MdB diese Pauschale (mindestens anteilig) allmonatlich nicht dafür verwenden, wofür sie gedacht ist, sondern für private Zwecke mißbrauchen?

Halten Sie danach höhere Diäten +Zulagen weiter für geboten?

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Mommsen, Berlin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mommsen,

Angaben zur Aufwandsentschädigung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages für mandatsbedingte Aufwendungen können Sie dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz), siehe § 12, entnehmen. Die Amtsausstattung ist hier geregelt, sie umfasst Geld- und Sachleistungen.

Die monatliche Kostenpauschale dienst danach insbesondere zum Ausgleich von Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros, einschließlich Miete und Nebenkosten, Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und bei Reisen mit Ausnahme von Auslandsdienstreisen, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats innerhalb Deutschlands und sonstige Kosten für mandatsbedingte Kosten.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB