Frage an Christine Lambrecht von Eberhard L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Lambrecht
Das Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig opulistischer
sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich
durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt.
Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?
Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den
Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen"
Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber einbezogen werden.
Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen.
Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen,
der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.
Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie
und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt.
Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor!
Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!
Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, dsa bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt,
wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt?
Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?
Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von
psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichttag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.
Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert,
wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt,
dass man sie schleichend abschafft?
Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine solche Telefonspionage ohne jeden Verdacht als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Es gibt aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren
durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür.
Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?
Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?
Können Sie mir als mein Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Lulay
Sehr geehrter Herr Lulay.
Ihre Anfrage beantworte ich gern wie folgt:
Zum Luftsicherheitsgesetz/Zuverlässigkeitsüberprüfung:
Die im Luftsicherheitsgesetz angeordnete Zuverlässigkeitsüberprüfung wird insbesondere damit begründet, dass der Luftverkehr im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung unterliegt. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem wollte man mit dem Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung tragen. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14./15. Mai 2003.
Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen. Auch wenn die Zuverlässigkeitsprüfungen dabei keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, so ist es dennoch wichtig, bereits im Vorfeld alles zu tun, um mögliche Gefährdungen auszuschließen.
Das Gefährdungspotential durch Kleinflugzeuge darf keineswegs als gering eingeschätzt werden. Nach der Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist daher das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus (durch z.B. Kraftfahrzeuge oder Lkws) hinreichend geschützt sind.
Mir wurde mitgeteilt, dass es nicht stimmt, dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht.
Es ist richtig, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht erfasst werden. Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Deutschland kann keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Die Tatsache, dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig, spricht aber nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern zusätzlich für eine bessere Sicherung von Flugplätzen und Fluggerät. Die Selbstkontrolle durch die Vereinsstrukturen ist sicherlich wichtig. Allerdings ist diese nicht mit einer behördlichen Überprüfung durch Abfrage der Sicherheitsbehörden zu vergleichen.
Für mich sind jedoch die beiden nachfolgenden Informationen von
Relevanz, wenn ich die Verhältnismäßigkeit und die zu erwartenden Folgen
für die Privatpiloten berücksichtigt wissen will. Zum einen werden die
Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei ca. EUR 25,- und
nicht bei 100 Euro liegen. Diese 25 Euro werden in Zukunft auch nicht
jährlich, sondern alle drei Jahre anfallen. Denn es ist beabsichtigt,
zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 3 Jahre durchzuführen. Die
dafür notwendigen Grundlagen werden gerade im Bundesinnenministerium
erarbeitet.
Zum anderen sieht die Zuverlässigkeitsüberprüfung ein abgestuftes Prüfverfahren vor. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur dann angefragt werden, soweit dies der Einzelfall erfordert. Diese Erforderlichkeit unterliegt der gerichtlichen Überprüfung.
Zu den Beschränkungen des privaten Flugverkehrs in Berlin:
Die für die Sicherheit in Berlin zuständigen Stellen sehen seit mehreren Jahren die Notwendigkeit, über dem Regierungsviertel ein Gebiet mit Flugbeschränkungen einzurichten. Der Absturz des Ultraleichtflugzeugs vor dem Reichstagsgebäude hat den letzten Anstoß dazu gegeben, nach reiflicher Abwägung der verschiedensten Argumente die Maßnahme jetzt umzusetzen.
Bisher konnte jeder Pilot unüberprüft eine Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone Berlin und zum Überflug über das Stadtzentrum von Berlin bei der zuständigen Flugsicherungsstelle beantragen. Die Flugsicherung hat in der Vergangenheit einem solchen Antrag in Abhängigkeit von der Luftverkehrslage stattgegeben und ggf. lediglich Auflagen bezüglich der Flughöhe oder Streckenführung gemacht. Mit dem jetzt eingerichteten Gebiet mit Flugbeschränkungen wird sichergestellt, dass nur noch Flüge von gewerblichen Luftfahrtunternehmen das Stadtzentrum überfliegen dürfen, die für ihr Unternehmen einen vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftsicherheitsplan aufgestellt haben, in dem auch geregelt ist, dass und wie Passagier- und Gepäckkontrollen für solche Flüge durchzuführen sind. Das fliegende Personal muss sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz unterzogen haben. Mit dieser Maßnahme ist - wenn auch keine absolute - Gewähr dafür gegeben, dass von Flügen, die mit entsprechender Erlaubnis das Gebiet mit Flugbeschränkungen durchfliegen dürfen, keine Gefährdung ausgeht. Solche Flüge werden auf ein Minimum beschränkt.
Durch das so verringerte Verkehrsaufkommen in dem Gebiet mit Flugbeschränkungen wird die Überwachung des Luftraums bezüglich solcher Flüge erleichtert, die ggf. ohne Erlaubnis in das Gebiet einfliegen. Für diese Fälle sind Meldeverfahren eingerichtet worden, mit denen die für die Sicherheit zuständigen Stellen umgehend über den Verstoß gegen das Gebiet mit Flugbeschränkungen unterrichtet werden, um für sicherheitskritische Objekte im Rahmen der noch verfügbaren Zeit Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Wenn die Vorlaufzeiten auch gering sind, bewerten die für die Sicherheit zuständigen Stellen eine solche Vorwarnung gegenüber einem völlig unvorhergesehenen Ereignis in jedem Fall als einen spürbaren Beitrag zur Anhebung des Sicherheitsniveaus.
Die Einschränkung des Luftverkehrs über dem Regierungsviertel und die damit einhergehenden verbesserten Überwachungsmöglichkeiten des Luftraumes bewirken bei dem oben beschriebenen Informationssystem eine geringere Fehlalarmrate, die im Hinblick auf die kurzen Vorwarnzeiten zur Anhebung des Sicherheitsniveaus möglichst niedrig gehalten werden muss.
Die Maßnahmen bedeuten keine Kriminalisierung der Piloten der Allgemeinen Luftfahrt. Auch der Bankkunde, der vor dem Panzerglas des Bankschalters steht, wird sich kaum als potenzieller Bankräuber fühlen. In den vergangenen Jahren ist die Luftfahrt aber leider immer häufiger Ziel und Hilfsmittel für terroristische Anschläge geworden. Entsprechende Gegenmaßnahmen müssen leider auch die Allgemeine Luftfahrt einbeziehen. Verglichen mit dem Aufwand, den der Staat, die Luftverkehrsgesellschaften und die Flughäfen für die Erhaltung der Sicherheit treiben müssen, stellt das Verbot von Überflügen des Stadtzentrums von Berlin für sog. Hobbyflieger im Hinblick auf den oben dargestellten Sicherheitsgewinn keine Belastung dar. Für die gewerbliche Luftfahrt sind geeignete Ausnahmeregelungen geschaffen worden.
Ich würde mich freuen, wenn diese Ausführungen dazu beitragen könnten, Ihr Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen zu vergrößern.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht
Bergsträßer Bundestagsabgeordnete