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Frage von Albrecht W. •

Frage an Christine Lambrecht von Albrecht W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Christine Lambrecht,

derzeit geht es darum mit nahezu allen Mitteln Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitslosen geraten dabei etwas in den Hintergrund. Insbesondere werden Menschen die jahrzehntelang in Arbeit waren und innerhalb des Leistungsbezuges ALG I keine Arbeit fanden und wegen Ersparnissen dann keinerlei Leistungen bekommen total benachteiligt. Keinen Zuschuß zur Krankenversicherung oder Rentenkasse, keinen Vermittlungsgutschein zur Arbeitsfindung, keine Teilnahme am Programm 50 plus zur Integration in den Arbeitsmarkt. Finden Sie dies so richtig oder muss der Gesetzgeber hier korrigiereren?

Mit freundlichen Grüßen aus Abtsteinach
Albrecht Wetzel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wetzel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11.08.2009.

Sie stellen darin die Behauptung auf, dass Arbeitslose, die innerhalb des Leistungsbezuges von ALG I keine neue Arbeit gefunden haben und von Ersparnissen leben keinerlei Leistungen beziehen. Das trifft meines Erachtens nicht zu. Statt den Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) erhalten diese auch weiterhin die Leistungen für Arbeitslose nach dem SGB III. Gleichzeitig unterliegen sie auch nicht den gleichen Pflichten wie die Leistungsempfänger, die die Grundsicherung nach dem SGB II („Hartz IV“) beziehen, etwa zur Einhaltung einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II. Ziel der Arbeitsförderung nach dem SGB III ist neben dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch die Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit. Die Agenturen für Arbeit erbringen ebenfalls Leistungen der Arbeitsvermittlung, Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Gründungszuschüsse sowie weitere Leistungen, etwa zur Weiterbildung. Sind Arbeitslose durch die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge bedürftig, können sie auch einen Zuschuss für die Krankenversicherung bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB