Frage an Christine Kamm von Karin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Kamm,
für die Wasserschutzzone A1 in Augsburg-Haunstetten beschloß der Stadtrat 1988 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 864. Am Ob. Krautgarten, östlich der Martinistraße, wurde er nie aufgestellt. Gemäß der Trinkwasserschutzverordnung, herrscht dort absolutes Bauverbot. Dieses Bauverbot war u.a. Gegenstand einer Normenkontrollklage (Urteil v. 13.6.1996 Bay.VGH).
Dennoch lassen Stadt Augsburg und Politik, dort eine ungeregelte Bebauung zu. Baurechtliche und Ausnahmegenehmigungen gem. WSG-VO, erteilt die Stadt dafür nicht. Das Gebiet stellt sich als ungeregelte Kleingarten- und Wochenendsiedlung, ohne umweltgerechte Abwasserentsorgung, dar.
Der Bebauungsplan soll dem Wasserschutz dienen. 1998 wurden die angrenzenden Bereiche nördlich und südlich beplant. Die ungeregelte Bebauung am Ob. Krautgarten blieb unangetastet und wächst ungehindert weiter. Die Situation ist lange bekannt. Doch die Zuständigen der Stadt, nehmen keinen Anstoß und die Regierung v. Schwaben nimmt keinerlei Aufsichtsfunktion wahr.
Seit Mai frage ich nun Stadträte und Stadtverwaltung nach dem Bebauungsplan und bekomme keine Antwort! Aus dem Bauausschuß war lediglich zu vernehmen, dass es „schwierig sei, diese Bebauung zu regeln“. Einerseits läßt die Stadt Augsburg - für den Wasserschutz - bis in jüngste Zeit, genehmigte Wohnhäuser abreißen. Vor Jahrzehnten fiel dem Wasserschutz das gesamte Siebenbrunner Unterdorf zum Opfer. Und in unserem Gebiet wird nicht einmal der Bebauungsplan aufgestellt, der dem Wasserschutz dienen soll. Stattdessen läßt man das Ungeregelte wuchern. Aber was soll aus dem Gebiet noch werden?
Als Abgeordnete haben Sie, Frau Kamm, vielleicht die Möglichkeit, auf die Situation einzuwirken. Durch einen Bebauungsplan würde dem Trinkwasserschutz entsprochen und die Vielzahl der Betroffenen bekäme Rechtssicherheit. Wollen Sie sich für die Schaffung rechtmäßiger Verhältnisse einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Brandl
Sehr geehrte Frau Brandl,
Ihre Anfrage ist nicht leicht zu beantworten, insbesondere sind mir die genauen örtlichen Verhältnisse und der Umgriff der von Ihnen kritisierten ungeregelten Kleingarten- und Wochenendbebauung nicht klar, und ich weiß nicht, was in welcher Phase dort legal oder eben nicht legal entstanden ist. Ich bräuchte von Ihnen konkretere Angaben über die nach Ihren Angaben unzulässigen Baumaßnahmen wie Adresse bzw Flurnummern.
Natürlich darf die Stadt keine ungeregelte Bauvorhaben zulassen oder dulden, erst recht nicht im Trinkwasserschutzbereich, und dies auch nicht im Kleingartenbereich. Dazu bedarf es nicht einmal eines Bebauungsplans, liegt doch das Gebiet im Bereich der Wasserschutzzone A1. Gemäß der Trinkwasserschutzverordnung herrscht im Wasserschutzgebiet Augsburg in der Schutzzone A1 absolutes Bauverbot. Dieses Bauverbot war u.a. Gegenstand einer Normenkontrollklage. Es wurde im Urteil 1996 vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof als rechtsverbindlich bestätigt. Auch Einzelbaugenehmigungen sind in diesem Gebiet mE rechtlich unzulässig. Allerdings bleiben die vorhandenen Kleingartensiedlungen wohl bestehen. Der vormalige Umweltreferent versuchte, für diese eine Toilettenanlage zu errichten, konnte dieses Vorhaben aber nicht umsetzen.
Ich schlage nun folgendes vor:
a) einen Ortstermin, ggf presseöffentlich, mit Vertretern des städtischen Baureferats zur Klärung der Schwarzbauten,
b) eine Eingabe bei der Regierung von Schwaben,
c) wenn dies nichts hilft, eine Petition an den Bayerischen Landtag.
Sehr geehrte Frau Brandl, ich bitte Sie, mir vorab noch genauere Details zu nennen, gerne auch zwischen den Feiertagen an meine private Mailadresse : Christine.kamm@gmx.de .
Ihnen persönlich noch frohe Feiertage und Alles Gute für 2010!
Mit freundlichen Grüßen
C h r i s t i n e K a m m, MdL