
(...) Der Maßregelvollzug in Bayern erfolgt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und er unterliegt den Überprüfungen durch unabhängige Besuchskommissionen sowie durch internationale Anti-Folterausschüsse als unabhängige Gremien. Die in der von Ihnen erwähnten veröffentlichten Betreuungsakte erhobenen Vorwürfe gegen das Bezirkskrankenhaus Bayreuth werden vom Träger des Bezirkskrankenhauses, der die Aufsicht über seine Klinik führt, stets zurückgewiesen. Auch Überprüfungen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth durch die Besuchskommission haben diese Vorwürfe nicht bestätigt. (...)