Frage an Christine Haderthauer von Andreas W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Haderthauer,
Ihnen obliegt die Fachaufsicht gegenüber den Forensiken an den Bayerischen Bezirkskrankenhäusern.
Herr RA Strate hat nun die Gutachten und die im BKH Bayreuth erstellte Dokumentation (Betreuungsakte) über Herrn Gustl F. Mollath ins Netz gestellt ( http://strate.net/de/dokumentation/index.html ).
Diese Gutachten offenbaren große Schwächen, ja die Standards, die für forensisch-psychiatrische Gutachten gelten wurden schlicht nicht eingehalten bzw. ignoriert.
Insbesondere das Gutachten von Herrn CA Dr. Klaus Leipziger ( http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf ) erfüllt eigentlich sämtliche Anforderungen, die an ein derartiges Gutachten zu stellen sind nicht, abgesehen davon, dass es auch rechtswidrig zu Stande gekommen ist (Siehe Klageerzwingungsantrag des RA Strate unter http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-08-15.pdf ).
Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde Herr Mollath aber über 7 Jahre zwangsweise untergebracht.
Auch die in der Betreuungsakte abgelegten Dokumente ( http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Betreuungsakte-Bayreuth.pdf ) zeigen haarsträubende bis katastrophale Zustände in der Bayreuther Forensik auf.
Welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Versagen ziehen?
Sie sind für die Fachaufsicht dieser Einrichtungen zuständig, nehmen Sie diese Verantwortung in ausreichndem Umfang war?
Prof. Dr. Andreas Wittmann
Sehr geehrter Herr Professor Wittmann,
bezüglich der von Ihnen angesprochenen Gutachten darf ich darauf hinweisen, dass diese ausschließlich in eigener Verantwortung der Gutachter erstellt werden. Ich möchte diese nicht kommentieren, da die Bestellung von Gutachtern und der Umgang mit deren Gutachten allein den Gerichten obliegt und damit ausschließlich dem Zuständigkeitsbereich der Justiz unterfällt. Gleiches gilt für die Anordnung und Fortdauer von Unterbringungen im Maßregelvollzug.
Der Maßregelvollzug in Bayern erfolgt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und er unterliegt den Überprüfungen durch unabhängige Besuchskommissionen sowie durch internationale Anti-Folterausschüsse als unabhängige Gremien. Die in der von Ihnen erwähnten veröffentlichten Betreuungsakte erhobenen Vorwürfe gegen das Bezirkskrankenhaus Bayreuth werden vom Träger des Bezirkskrankenhauses, der die Aufsicht über seine Klinik führt, stets zurückgewiesen. Auch Überprüfungen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth durch die Besuchskommission haben diese Vorwürfe nicht bestätigt.
Ich kann Ihnen versichern, dass das bayerische Sozialministerium als Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern seiner Aufgabe verantwortungsvoll nachkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer