Frage an Christine Haderthauer von Heinrich H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
wie kann es sein, dass Behinderte (im Falle meiner Frau: GdB 90 - aGB - B) bei bayrischen Bergbahnen und deren sowieso horrenden Fahrpreisen nur eine maximale Ermäßigung von 2-3 EURO erhalten und dazu auch noch die Begleitperson diesen beinahe vollen Preis bezahlen muss. Weshalb kommt hier nicht eine Regelung ähnlich der bei Bahn und Bayrischer Seenschifffahrt zur Anwendung. Wenn ein Behinderter mit Rollstuhl u. Begleitperson also wirklich einmal auf die Zugspitze fahren möchte, so kostet ihn allein die Berg-/Talfahrt 100 EURO (zuzüglich der nicht minderen Kosten für etwas Verzehr dort oben!). Das ist ganz einfach ein Skandal, der durch die Tatsache Potenzierung erfährt, dass für die Beförderung eines Hundes (ganz gleich wie groß) dagegen für Berg- u. Talfahrt gerade mal 3 EURO berechnet werden.
Hier gilt es von Seiten der Staatsregierung, wenn nicht überhaupt auf Bundesebene, unbedingt der Findung einer spürbar sozialeren Lösung. Meine Frau und ich, wie viele andere auch im öffentlichen Leben leider vielen Einschränkungen unterworfen, sehen Sie sehr geehrte Frau Staatsministerin Haderthauer hier als die richtige Ansprechperson.
Ihr Einverständnis voraussetzend, werde ich den Inhalt dieses Briefes auch den bayrischen Medien zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Heinrich HORST
Sehr geehrter Herr Horst,
leider kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nach einer Ermäßigung bei Fahrten mit der Zugspitzbahn nicht behilflich sein, da weder der Bayerische Landtag noch die Staatsregierung an der Preisgestaltung der Zugspitzbahn beteiligt ist. Die Zugspitzbahn wird von einer privatrechtlich organisierten Aktiengesellschaft betrieben, Gesellschafter ist die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen. Ich darf Sie daher bitten, sich mit Ihrer konkreten Frage an die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer