
(...) welcher Prozentsatz angelegt wird. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes beträfe deshalb besonders mittlere Einkommen, weil dieser (höchste anzuwendende) Steuersatz bereits bei einem Einkommen von 52.000 Euro greift. Das ist das Gehaltsniveau eines Facharbeiters und nicht das eines Topmanagers. (...)