Frage an Christine Aschenberg-Dugnus von Frank W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,
„Der Bundesrat möchte bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können. Aus diesem Grund hat er heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.“
So die Einleitung einer Presseerklärung des Bundesrates vom 07.Mai 2010
Nun frage ich Sie als Mitglied des Bundestages und Vertreterin unserer Region, und damit in Kürze mitverantwortlich für ein Abstimmungsergebnis, wie Ihr Standpunkt zum Erhalt der deutschen Sprache aussieht.
Welche Vorteile oder Nachteile für ein derartiges Vorhaben können Sie erkennen? Wissen Sie schon, wie Sie abstimmen werden?
Als Schleswig-Holsteiner beherrsche ich neben dem Hochdeutschen natürlich auch Plattdeutsch. Wie wäre es, an den hiesigen Gerichten Platt zuzulassen?
Freue mich auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen und ohne „best regards“
Frank Weisner