Frage an Christine Aschenberg-Dugnus von Alexander M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,
in Ihrer Antwort auf die Frage des Herrn Jacob ist mir das eine oder andere noch etwas unklar:
Wieso betrifft die Erhöhung des Spitzensteuersatzes geringe und mittlere Einkommen?
Wenn Sie Gift für die Konjunktur vermeiden wollen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf die Konjunktur hätte die Einführung eines Mindestlohnes auf dem Niveau wie in Frankreich und der damit verbundene Nachfrageschub?
Warum ändert man die Steuersätze nicht so ab, dass der Steuersatz für 52.000 EUR Jahreseinkommen und darunter zwar fällt (Entlastung mittlerer Einkommen), dafür in höheren Einkommensregionen mit 55% oder gar 60% besteuert wird und damit entsprechende Mehreinnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes und zur Entlastung der jüngeren Generationen erzeugt werden?
Warum wird die Ungleichbehandlung zwischen Kapitaleinkünften und Erwerbseinkommen nicht beseitigt und die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft? Ist es vorstellbar, durch höhere Einkünfte bei Kapitalertragsbesteuerung (durch Gleichsetzung mit Erwerbsarbeit...) zumindest teilweise eine Entlastung bei der Besteuerung von Erwerbseinkommen zu finanzieren?
Mit gespannten Grüßen
Alexander Mänz
Sehr geehrter Herr Mänz,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Steuern, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Zu Ihrer Eingangsfrage: Es gilt zu unterscheiden zwischen dem Gehalt, ab welchem der höchste Steuersatz veranschlagt wird, und dem Steuersatz selbst, d.h. welcher Prozentsatz angelegt wird. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes beträfe deshalb besonders mittlere Einkommen, weil dieser (höchste anzuwendende) Steuersatz bereits bei einem Einkommen von 52.000 Euro greift. Das ist das Gehaltsniveau eines Facharbeiters und nicht das eines Topmanagers. Und da wir die Mittelschicht ent- und nicht belasten wollen, lehnen wir eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ab.
Sie und andere Diskussionsteilnehmer haben Anregungen hinsichtlich der Veränderung des Spitzensteuersatzes und Besteuerung von Kapitaleinkünften gegeben. Den einen oder anderen in diesem Forum angesprochenen Vorschlag kann man sicher intensiver diskutieren. Doch unser Ziel ist nach wie vor eine umfangreiche Steuerreform, die nicht nur einzelne Aspekte herausgreift, sondern das gesamte Steuersystem einfacher, niedriger und gerechter macht.
Statt singulär über einzelne Bestandteile des Steuersystems und einzelne Steuersätze zu streiten, halte ich es für sinnvoller, das gesamte Steuersystem aus den Prüfstand zu stellen. Für umfangreiche Informationen zum Steuerkonzept der FDP bitte ich Sie, sich auf http://www.fdp.de umzuschauen, da hier auf abgeordnetenwatch.de nicht ausreichend Raum für ausufernde Exkurse vorhanden ist.
So wie es dort steht, wollen wir es auch umsetzen. In welchem Maße uns dies gelingen wird, hängt nicht zuletzt auch vom Koalitionspartner ab.
Im Übrigen hat die Tarifautonomie absoluten Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Die Einführung von Mindestlöhnen durch den Staat lehnen wir auch deshalb entschieden ab. Gesetzliche Mindestlöhne verschärfen den Abbau von Arbeitsplätzen in lohnintensiven Sektoren so wie im Niedriglohnbereich. Sie führen tendenziell zu höheren Preisen und schwächen darüber die Kaufkraft. Arbeitsplätze werden ins Ausland verlagert oder wandern in die Schwarzarbeit. Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft kostet Schwarzarbeit Bund und Länder jährlich rund 30 Milliarden Euro. Opfer von gesetzlichen Mindestlöhnen sind in erster Linie Langzeitarbeitslose, die kaum mehr eine Aussicht auf Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben. Positive Auswirkungen auf die Konjunktur sind durch die Einführung von Mindestlöhnen also nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Aschenberg-Dugnus, MdB