Werden Sie sich für eine Anhebung des Verkaufsalters von alkoholischen Getränken auf 18 Jahre einsetzen?
Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,
in Deutschland gibt es für den Erwerb alkoholischer Getränke 3 verschiedene Altersgrenzen, die bei Jugendlichen den Anschein erwecken, dass Alkohol in verschiedenen Getränkearten weniger gefährlich sei. Tatsächlich sollte aus medizinischer Sicht jedoch niemand vor mindestens 21 J. Alkohol konsumieren – was sich in weiten Teilen Europas durch eine einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren als gängige Regelung widerspiegelt.
Auf der Website Alkoholpolitik.de finden sich genügend evidenzbasierte Begründungen, den Schritt auch in Deutschland nachzuvollziehen. Dies wäre eine Verbesserung des Jugendschutzes, da dadurch auch das Alter derjenigen erhöht wird, die sich illegal den Alkohol besorgen (lassen) sowie eine Erleichterung für das Personal an Verkaufsstellen, die – besonders bei Volksfesten – nicht immer über das elektronische Equipment zur Alterskontrolle verfügen.
Beste Grüße,
Frank Lindemann
Arbeitskreis Alkoholpolitik der Guttempler in Deutschland
Sehr geehrter Herr Lindemann,
für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.
Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden kurz die Gründe nennen, die mich zu dieser Entscheidung gebracht haben.
Als liberale Vertreterin der Bevölkerung in vorrangig gesundheitlichen, aber auch in Fragen anderer unterschiedlicher Themenbereiche, schätze ich den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in hohem Maße und pflege ihn auch. Meine Erfahrungen zeigen, dass die externe Vermittlung der Kommunikation zwischen Petentinnen, Petenten und mir in meiner Funktion als Bundestagsabgeordnete oft mit Abstrichen bei der Konstruktivität des Meinungsaustausches einhergeht. Die weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch verhindert die offene, konstruktive Diskussion bestimmter Sachverhalte, zumal ich diese auch im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte - etwa das öffentliche Teilen von Terminen oder Kontaktdaten im Internet - als eher diskurshemmend und damit schwierig empfinde. Somit ist auch der Übergang in eine andere Art der Kommunikation stark eingeschränkt, ganz zu schweigen von gewissen zeitlichen Verzögerungen bedingt durch die entsprechenden Umwege über eine Internetplattform Dritter.
Ich möchte sie aus diesem Grund freundlich dazu auffordern, meine Website (www.christine-aschenberg-dugnus.de) zu besuchen, sollten Sie Interesse an meinen politischen Aufgaben und Initiativen haben. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag sowie auch den direkten Kontakt zu mir und meinem Büro.
Für die Beantwortung ihrer Frage mit diesem Standardschreiben bitte ich aus den oben genannten Gründen um Ihr Verständnis. Auf Ihre direkte Anfrage an mich beziehungsweise mein Büro freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Aschenberg-Dugnus