Frage an Christine Aschenberg-Dugnus von Dagmar de R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Aschenberg-Dugnus,
einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juni d.J. entnehme ich, dass im Bundestag angeblich ein Antrag der Oppositionsparteien abgelehnt worden sei, bei dem es um den möglichen Auftrag an die Bundesjustziministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging, sich bezugs des Falles „Gustl Mollath“ an den Menschenrechtsausschuss zu wenden.
Dem Artikel entnehme ich weiterhin, dass dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt worden sei.
Ich hätte gerne gewusst, ob Sie an dieser Abstimmung teilgenommen und im Sinne der Ablehnung votiert haben und wenn beides zutrifft, welche persönliche Begründung Sie jenseits des Ihnen qua Parteizugehörigkeit auferlegten Abstimmungsverhaltens für dieses Votum gefunden haben.
Über eine kurzfristige Beantwortung würde ich mich sehr freuen. Bei Nichtbeantwortung gehe ich selbstverständlich davon aus, dass Sie mein Schreiben, so wie auch schon die Vorlage zu dem erwähnten Antrag, ganz schlicht überlesen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar de Raad
Sehr geehrte Frau de Raad,
der in der Süddeutschen Zeitung erwähnte Antrag wurde ausschließlich im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gestellt. Da ich in diesem Ausschuss kein Mitglied bin, habe ich auch nicht an der Abstimmung teilgenommen. Die Mitglieder des Ausschusses finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a17/mitglieder.html
Mit freundlichen Grüßen
Christine Aschenberg-Dugnus, MdB