Frage an Christine Aschenberg-Dugnus von Klaus D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Aschenber-Dugnus,
mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.
Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer
Sehr geehrter Herr Dr. Zöltzer,
für Ihre Nachricht vom 15. November 2020 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.
Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden kurz die Gründe nennen, die mich zu dieser Entscheidung gebracht haben.
Als liberale Vertreterin der Bevölkerung in vorrangig gesundheitlichen, aber auch in Fragen anderer unterschiedlicher Themenbereiche, schätze ich den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik in hohem Maße und pflege ihn auch. Meine Erfahrungen zeigen, dass die externe Vermittlung der Kommunikation zwischen Petentinnen, Petenten und mir in meiner Funktion als Bundestagsabgeordnete oft mit Abstrichen bei der Konstruktivität des Meinungsaustausches einhergeht. Die weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch verhindert die offene, konstruktive Diskussion bestimmter Sachverhalte, zumal ich diese auch im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte - etwa das öffentliche Teilen von Terminen oder Kontaktdaten im Internet - als eher diskurshemmend und damit schwierig empfinde. Somit ist auch der Übergang in eine andere Art der Kommunikation stark eingeschränkt, ganz zu schweigen von gewissen zeitlichen Verzögerungen bedingt durch die entsprechenden Umwege über eine Internetplattform Dritter.
Ich möchte sie aus diesem Grund freundlich dazu auffordern, meine Website (www.christine-aschenberg-dugnus.de) zu besuchen, sollten Sie Interesse an meinen politischen Aufgaben und Initiativen haben. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag sowie auch den direkten Kontakt zu mir und meinem Büro.
Für die Beantwortung ihrer Frage mit diesem Standardschreiben bitte ich aus den oben genannten Gründen um Ihr Verständnis. Auf Ihre direkte Anfrage an mich beziehungsweise mein Büro freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Aschenberg-Dugnus