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Christine Aschenberg-Dugnus
FDP
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Frage von Helmut S. •

Frage an Christine Aschenberg-Dugnus von Helmut S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Aschenberg-Dugnus,

ich wende mich erneut an Sie als drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

Leider haben Sie bisher nicht auf meine allgemeine Anfrage vom 31.10.2011 geantwortet. Deshalb möchte ich nun einige konkrete Fragen stellen:

(1) Hat eine Forcierung der Strafverfolgung der Drogenkonsumenteninnen und -konsumenten seit 1985 zu Tausenden zusätzlichen Drogentodesfällen geführt (siehe meine Ihnen bereits vorliegende Studie „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen“, Minimalfassung und Abschnitt 6)?
(2) Macht das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Berichterstattung zu Drogentodesfällen Angaben zu folgender Kategorie: „Zum Todeszeitpunkt als Erstauffälliger Konsument harter Drogen (EKhD) in einem Informationssystem der Polizei (INPOL) erfasst“?
(3) Ist ein solcher Eintrag im INPOL befristet?
(4) Ist es falsch, wenn das BKA Angaben zu der genannten Kategorie so darstellt, als sei damit die „Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten“ gemeint?
(5) Führt die Verwendung der genannten Kategorie dazu, dass mehr als die Hälfte der verstorbenen Drogenkonsumenten, die der Polizei bekannt gewesen sind, als scheinbar „polizeiunbekannt“ eingeordnet wird (siehe: „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen“, Kurzfassung)?
(6) Bestätigen Daten aus Bayern, dass entgegen anderslautender Darstellung des BKA fast nur „polizeibekannte“ Konsumenten sterben (siehe: „Falsche Angaben zu Drogentodesfällen“, Abschnitt 4.6)?

Für den Fall einer positiven Beantwortung der letzten Frage eine allerletzte Frage:
(7) Könnte man es verantworten, eine Drogenpolitik zu verfolgen auf der Basis falscher Angaben zur „Polizeiauffälligkeit der verstorbenen Drogenkonsumenten“?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Scheimann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Scheimann,

ich danke Ihnen für die mir gestern per Email übermittelten Unterlagen und Ihre darauf Bezug nehmenden Fragen in diesem Forum. Da die von Ihnen übermittelten Dateien mit einem Kennwortschutz versehen sind, mir die Kennwörter aber unbekannt sind, kann ich sie leider nicht öffnen. Entsprechend kann ich Ihnen leider auch nicht auf Ihre Fragen antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Aschenberg-Dugnus

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