Christina Worm
PIRATEN
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Frage von Wilk S. •

Frage an Christina Worm von Wilk S. bezüglich Recht

Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013

der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.

Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.

Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Spieker,

Zwangsmedikamentierung kann nicht die Antwort sein. Gerade in der Betreuung muss sich mit dem Menschen ansich auseinandergesetzt werden. Die Zwangsmedikamtentierung stellt hierbei für mich lediglich die Vermeidung von Konflikten und eine zeitliche Erleichterung dar.

Ich bin aber der Ansicht, dass man sich gerade mit betreuten Personen intensiv auseinandersetzen muss. Die Entmündigung wurde abgeschafft, eben weil ein Betreuter noch einen freien Willen hat und dieser darf nicht durch eine Zwangsmedikamtierung ausgehebelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Worm