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Christina Tasch
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Frage von Jens M. •

Frage an Christina Tasch von Jens M. bezüglich Finanzen

Hallo Frau Tasch.

Sie sind ja Wirtschaftskauffrau, da möchte ich wissen wie man in Zukunft so ein Schmierentheater wie in Schleswig -Holstein im Moment, Bonuszahlungen in Millionenhöhe an Banker, welche vorher die eigene Bank ( siehe HSH) fast in den Ruin getrieben haben und nur mit Bundesbürgschaften überlebte, verhindern will.
Was ist mit der materiellen Verantwortlichkeit dieser Herrschaften? Denn wenn ich auf Arbeit pfusch baue muß ich dafür geradestehen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

danke für Ihre Frage, die ich gern beantworte:

Dass Freiheit und Verantwortung untrennbar zusammengehören, ist Markenkern christlich-demokratischer Politik. Das gilt für alle Bereiche, auch unternehmerische Freiheit ist immer mit Verantwortung verbunden. Unternehmer sind auch für ihr Handeln und dessen unmittelbare Folgen verantwortlich. Im Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands heißt es dazu:
"Wer unternehmerisch handelt, übernimmt Verantwortung. Das gilt für die geschäftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen, gegenüber Umwelt und zukünftigen Generationen und ganz unmittelbar gegenüber Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und ihren
Familien. [...] Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft ist der haftende Eigentümer-Unternehmer. Für angestellte Manager muss deshalb auch in Deutschland die persönliche Haftung gestärkt werden."

Diese Verantwortung gilt auch für Aufsichtsräte, die letztlich für die Festlegung von Abfindungen und Vergütungen zuständig sind. Wir vertreten die Auffassung, dass entscheidend für die Höhe der Vergütung nicht der kurzfristige Erfolg an der Börse sein darf, sondern die langfristige und nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens.

Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat daher gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in der Bundesregierung ein "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" auf den Weg gebracht. Das Gesetz wurde noch im Juni im Bundestag verabschiedet. Bereits nach bisher geltendem Recht dürfen die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nicht unangemessen hoch bezahlt werden. Das Gesetz beschreibt nun genauer, wonach sich die Angemessenheit der Vergütung richten muss. Kriterien sind dabei unter anderem die Leistung des Einzelnen und die Üblichkeit, beispielsweise innerhalb der Branche oder innerhalb des Unternehmens. Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, die Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich herabzusetzen. Außerdem wird die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder klargestellt: Die Aufsichtsratsmitglieder haften persönlich auf Schadensersatz, wenn sie eine unangemessene Vergütung beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Tasch

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