Frage an Christina Tasch von Uwe M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sollte die Änderung des Thüringer Waldgesetzes durch den Landtag beschlossen werden, sind dann die 22 Flächen für Windenergieanlagen (Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen) hinfällig oder gelten diese soweit fort, dass auf den Flächen Windräder gebaut werden können?
Sehr geehrter Herr Meister,
die 3. Änderung des Thüringer Waldgesetz wurde am Freitag, den 18.12.2002 beschlossen. Nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist dieses gültig. Da viele Regionalpläne in der Fortschreibung sind, kommt das geänderte Waldgesetz jetzt zur Anwendung. Im Ergebnis muss der Regionalplan Ostthüringen abgeändert werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Ein schönes Weihnachtsfest.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Tasch MdL