Christina Schwarzer
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CDU
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Frage von Michael F. •

Frage an Christina Schwarzer von Michael F.

Sehr geehrte Frau Schwarzer,

mich wundert, warum Sie Ihre Aussagen zu Technologien der Energiegewinnung wie das Fracking geändert haben.
Bitte erläutern Sie, warum Sie am 07. 01. 2014 noch folgendes schreiben:
Zitat: ------------------
Hinsichtlich des Frackings haben die Gesundheit der Menschen und der Umweltschutz absoluten Vorrang. Wir dürfen uns vor der Technologie nicht grundsätzlich verschließen, eine Gefährdung von Mensch und Natur muss aber zwingend ausgeschlossen sein. Dies ist meine Ansicht und dies ist ebenso deutsche Verhandlungsposition innerhalb der EU zu den angesprochenen Themen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer MdB
Zitat Ende --------------------
Und in der aktuellen Abstimmung gegen ein Fracking Verbot abgestimmt haben.
Was waren Ihre Beweggründe, Ihr Antrieb für diese Gesinnungs- Änderung ?

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Franke.

Christina Schwarzer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franke,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Abstimmung über ein Fracking-Verbot im Bundestag. Wir haben über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (sowie einen Antrag der Linken) abgestimmt. Dieser Entwurf wurde zur Abstimmung gestellt, bevor die große Koalition zu einer Einigung über ein eigenes Fracking-Gesetz kam.

An meiner Aussage zum absoluten Vorrang von Gesundheit und Umwelt hat sich nichts geändert. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt diese auch als Grundvoraussetzung einer Fracking-Regelung heraus. Auf dieser Grundlage laufen derzeit umfassende und wohlüberlegte Verhandlungen zu einem entsprechenden Gesetzentwurf. Dass diese Beratungen sich mittlerweile sehr lange hinziehen, ist nicht von der Hand zu weisen. Ich selbst bin an den Gesprächen dazu nicht beteiligt, da ich im arbeitsteiligen Parlament mit meinen Ausschüssen Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Digitale Agenda mit der Thematik nicht direkt betraut bin. Wohl aber erhalte ich viele Zuschriften aus meinem Wahlkreis Neukölln sowie aus der ganzen Bundesrepublik. Wie viele andere Kollegen auch habe ich vermehrt auf die Dringlichkeit der Problematik hingewiesen und hoffe sehr, dass die Bundesregierung sehr bald einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird.

Wie komplex und umfassend die Thematik ist, zeigt auch der Gesetzentwurf der Grünen, der leider sehr wichtige Punkte ausklammert. Die Opposition sagt zu Recht, dass beim Fracking noch sehr viele Fragen zu klären sind. Das sehe ich auch so. Beispielsweise sind die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Der vorgelegte Entwurf arbeitet das Thema dann in wenigen Sätzen ab und vernachlässigt wichtige Punkte, wie beispielsweise das Thema Lagerstättenwasser. Dies entsteht bei jeder Gasförderung, ist demnach kein Fracking-spezifisches Problem und kann zu Verunreinigungen führen. Dieses Thema muss in einem umfassenden Gesetz mit geregelt werden. Eine schnelle Entscheidung über die wenigen Absätze des vorgelegten grünen Entwurfs hätte beispielsweise dieses Thema nicht ausreichend umfasst.

Ich meine: Die Thematik ist so komplex, dass sie umfassend und kontrovers im Parlament und seinen Gremien diskutiert werden muss. Die Opposition beantragte zu ihren Entwürfen eine namentliche Abstimmung. Eine Debatte fand jedoch nicht statt. Dies zeigt mir, dass es hierbei nicht um die so wichtige thematisch-inhaltliche Auseinandersetzung geht, sondern um die öffentliche Zurschaustellung verkürzter Meinungen. Meine Ablehnung zum in dieser Woche vorgelegten Gesetzentwurf war insofern keine Zustimmung zum Fracking, sondern die Ablehnung einer verkürzten Entscheidung ohne Diskussion und vor allem ohne die endgültige Aufarbeitung aller Fakten. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem nun bald vorzulegenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD diese Debatte bekommen werden. Mein Credo des absoluten Vorrangs von Gesundheit und Umwelt steht.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schwarzer MdB