Christina Schwarzer
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Frage von Andrea P. •

Frage an Christina Schwarzer von Andrea P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Feigentreu,
als Wähler/in in Ihrem Wahlkreis habe ich Fragen zur Flüchtlingspolitik.

(1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der schnell wieder verfügbar sein muss?
(2) – Befürworten Sie den Nachzug von Geschistern zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten?
(3) – Werden Sie für den Familiennachzug von subsidiär geschützten Geflüchten stimmen?

Bundesinnenminster de Maizière und die SPD haben zudem einen völlig unzutreffenden Lagebericht zu Afghanistan produziert.
(4) Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode gegen Abschiebungen nach Afghanistan abstimmen?

Vielen Dank!

Christina Schwarzer
Antwort von
CDU

Liebe Frau P.,

hier schreibt Ihnen Christina Schwarzer.

Der Familiennachzug wird gewährt, um Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben, das Zusammenleben mit ihrer Kernfamilie in Deutschland zu ermöglichen. Hierfür ist normalerweise ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Das ist auch für die nachziehenden Familienangehörigen wichtig, da ausgeschlossen werden soll, dass die Familie das Land kurz nach der Einreise wieder verlassen muss und so unnötig Hoffnungen geschürt oder Strapazen bzw. Kosten auf sich genommen werden.

Bei denjenigen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden und nur subsidiär geschützt sind, wird nach einem Jahr geprüft, ob die Bedrohung im Herkunftsland fortbesteht. Möglicherweise müssen Menschen unser Land bald wieder verlassen. In diesem Fall kann kein Familiennachzug erfolgen. Wir haben für diese Gruppe deshalb den Nachzug zunächst (bis 18.3.18) ausgesetzt. Besonderen Schicksalen wird hierbei Rechnung getragen: Bei außergewöhnlichen Härtefällen besteht die Möglichkeit einer Aufnahme aus humanitären Gründen unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls. Diese Steuerungsmöglichkeiten müssen wir nutzen. Nur so können wir die Akzeptanz für das Asylsystem erhalten.

Mir ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, dass wir die besondere Situation von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, denen ein subsidiärer Schutzstatus zugesprochen wurde, anerkennen und entsprechend handeln. Die Kinderrechtskonvention muss bei der Prüfung eine wichtige Rolle spielen. Und das tut sie auch, das Kindeswohl ist bei der Frage, ob eine dringende humanitäre Notlage vorliegt, besonders zu berücksichtigen. Demnach könnte auch eine Aufnahme von Sorgeberechtigten bereits während der Aussetzungsfrist erfolgen.

Die Thematik der Abschiebungen nach Afghanistan hat sich im Bundestag und in der Bundesregierung niemand leicht gemacht, da bin ich mir sicher. Zur Unterscheidung zwischen Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen gehört auch, dass diejenigen, denen in einem ordentlichen Verfahren ein Recht auf einen Aufenthalt rechtskräftig versagt wurde, unser Land wieder verlassen müssen. Angesichts sicherer innerstaatlicher Fluchtalternativen in Afghanistan können grundsätzlich auch dorthin Rückführungen stattfinden– soweit dies von der jeweils aktuellen Beurteilung des Auswärtigen Amtes über die dortige Lage gedeckt ist. Nach dem jüngsten Anschlag in Kabul hat die Bundesregierung beschlossen, dass abgelehnter Asylbewerber nur nach einer Einzelfallprüfung abgeschoben werden können - und auch nur, wenn es sich um Straftäter und terroristischen Gefährder handelt, oder abgelehnte Asylbewerber, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schwarzer MdB