Frage an Christina Schwarzer von Andreas W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
eine Frage zu dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen: Besteht die Gefahr, dass durch TTIP der gesetzgeberische Spielraum der Deutschen Bundestagsabgeordneten in irgendeiner Weise eingeschränkt wird? Wenn ja, können Sie mir bitte ein Beispiel oder Beispiele nennen?
Vielen Dank und beste Grüße
Andreas Winkler
Sehr geehrter Herr Winkler,
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Das geplante Abkommen beunruhigt viele Menschen in unserem Land. Dies ist meines Erachtens unter anderem der Tatsache geschuldet, dass Gespräche und Verhandlungen auf einer transnationalen Ebene geführt werden und diese auch medial nicht sehr umfassend begleitet werden. Von daher bin ich besonders froh, dass Sie sich in diesem Rahmen an mich gewandt haben.
Deutschland als starke Exportnation profitiert mehr als jedes Land auf der Welt vom freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Deshalb unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Verhandlungen über TTIP. Die Bundesregierung setzt sich für ein ausgewogenes, umfassendes und ambitioniertes Abkommen mit den USA ein, welches die hohen in der EU und in Deutschland geltenden Schutzstandards in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Sozialschutz sowie die öffentliche Daseinsvorsorge und die Wahrung der kulturellen Vielfalt sichert und auch den zukünftigen Gestaltungsspielraum in diesen Bereichen umfassend wahrt.
Die Bundesregierung ist sich der besonderen Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Kultur sowie der Medienvielfalt bewusst. Sie wird daher in den laufenden Verhandlungen darauf achten, dass das Abkommen die Spielräume der EU, der Mitgliedstaaten und auch der Kommunen in Deutschland nicht einschränken wird.
Fest steht aus meiner Sicht, dass in der Öffentlichkeit viele Ängste und Befürchtungen zu TTIP entstanden sind, die bei näherer Betrachtung, ausführlicher Analyse und Diskussion klar widerlegt werden können. So wird es durch TTIP weder zu niedrigeren Schutzstandards in der EU etwa im Lebensmittelbereich, bei Arbeitnehmerrechten, im Gesundheits- und Verbraucherschutz, noch zur Beeinträchtigung der kulturellen Vielfalt, zur Aufgabe unserer Rechtssystems sowie der Hoheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Gesetzgebung und Regulierung kommen. Vielmehr werden z. B. Standards und Normen nur dort angeglichen, wo ein mindestens gleich hohes Schutzniveau zum bisherigen Schutzniveau sichergestellt wird.
Der gesetzgeberische Spielraum wird somit nicht eingeschränkt. Im Gegenteil: Das Schlusswort über TTIP liegt bei demokratisch gewählten Institutionen wie dem Europäischen Parlament und dem Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer MdB