Frage an Christina Schwarzer von Dora S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag,
wie lange muss ein Parlamentarischer Staatssekretär seine Tätigkeit ausgeübt haben, um nach Ausscheiden aus dem Amt während einer Wahlperiode eine Abfindung zu erhalten? Beziehungsweise: erhält er auch eine Abfindung nach Ablauf der Wahlperiode?
Mit freundlichen Grüßen
Dora Strinkau
Sehr geehrte Frau Strinkau,
herzlichen Dank für Ihr Interesse. Ihre Frage bezieht sich auf das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, §14.
Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung erhält von dem Zeitpunkt an, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die die betreffende Person ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.
Die Höhe des Übergangsgeldes beläuft sich in den ersten drei Monaten auf das Amtsgehalt und den Ortszuschlag in voller Höhe, für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge. Wenn das ehemalige Mitglied der Bundesregierung Einkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit erzielt, werden diese ab dem zweiten Monat auf das Übergangsgeld angerechnet.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer MdB