Frage an Christina Schwarzer von Joerg L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Schwarzer,
viele bewegen momentan auch die nachfolgenden Fragen, die ich auch an Sie, mit der Bitte um Ihre Antwort stellen möchte.
Wie geht es mit der gesetzlichen Rente weiter, wenn weiterhin nur ArbeitnehmerInnen in die Rentenkasse einzahlen ?
Sollten nicht diejenigen die 70 Prozent und mehr Rente bzw. Pension erhalten, im Gegensatz zu denen die man trotz Beitragszahlung nur 47 Prozent Rente zumutet, endlich in die Renten- kasse einzahlen (neben gutverdienende Selbstständige) ?
Sollte es nicht endlich auch eine gerechte Rentenangleichung von Beamtenpensionen und ArbeitnehmerInnenrenten in einem absehbaren Zeitraum geben ?
Oder leisten ArbeitnehmerInnen weniger als Beamte ?
Sehr geehrter Herr Lindeholz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die angesprochenen rentenpolitischen Fragen bewegen derzeit viele unserer Mitbürger. Meine Gedanken dazu lege ich Ihnen sehr gern dar. Die Reserven der Deutschen Rentenversicherung sind derzeit hoch. Das ist auf die anhaltende gute Wirtschaftslage zurückzuführen. Viele Menschen gehen einer Arbeit nach. Deshalb fließen mehr Beiträge in die Rentenkasse. Die angesparten Reserven legt die Deutsche Rentenversicherung in einer Nachhaltigkeitsrücklage an. Diese wird für Ende 2013 auf 31 Milliarden Euro geschätzt. Die Nachhaltigkeitsrücklage übersteigt Ende 2013 ihre Obergrenze und wird voraussichtlich bei 1,75 Monatsausgaben liegen.
Die Versorgung der Beamten des Bundes ist ein eigenständiges System der sozialen Sicherung. Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zielführend. Das gilt auch für Überlegungen, die Entwicklung der Beamtenpensionen an die Rentenentwicklung zu koppeln. Die Union hat für Gerechtigkeit gesorgt, indem die Änderungen im Rentenrecht wirkungsgleich auf Beamtenpensionen übertragen wurden. Bei einem Vergleich der verschiedenen Alterssicherungssysteme Rente und Pensionen werden die Leistungen der Beamtenversorgung zumeist überschätzt. Zudem bauen wir Rücklagen auf, damit der Bund mit der Finanzierung der Pensionen der Bundesbeamten nicht überlastet wird.
Darüber hinaus beruht die Kritik an den Beamtenpensionen vielfach auf Missverständnissen. Der Bund ist nach Artikel 33 Grundgesetz verpflichtet, für die Alterssicherung seiner Beamten angemessen Sorge zu tragen. Im Gegenzug sind Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn an besondere Pflichten gebunden, die weit über das allgemeine Arbeitsrecht bei Angestellten hinausgehen. Gesetzliche Grundlage für die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen ist das Beamtenversorgungsgesetz. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz der Bundesbeamten betrug zum 1. Januar 2011 68,7 Prozent. Das Netto-Rentenniveau (vor Steuern) belief sich im Jahr 2010 auf 51,5 Prozent. Ein aussagekräftiger Vergleich ist dies aber nicht. Das ausgewiesene Rentenniveau umfasst nur Leistungen der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung. Nicht hinzugerechnet sind betriebliche Renten und private Vorsorge.
Kritik wird häufig geäußert an der grundsätzlichen Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beamten erwerben einen Versorgungsanspruch. An den Versorgungskosten werden sie beteiligt. Auch die Renten werden nicht allein aus den Beiträgen der heute sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bezahlt. Die gesetzliche Rentenversicherung wird zu einem erheblichen Teil aus Steuermitteln finanziert. Beim Netto-Rentenniveau werden zudem die Krankenversicherungsbeiträge der Rentner verrechnet. Dagegen müssen Pensionäre ihre entsprechenden Beträge an die Krankenversicherung selbst und direkt überweisen. Zudem werden die Pensionen voll versteuert.
Die Wertigkeit der Arbeit in Deutschland ist natürlich gleich – egal ob bei Angestellten, Beamten, Selbstständigen, Freiberuflern o.a.. Dies ist meine klare persönliche Überzeugung. Die Rentenpolitik der CDU bildet diese Einstellung ebenfalls ab.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer MdB