Christina Schwarzer
Christina Schwarzer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christina Schwarzer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sathi K. •

Frage an Christina Schwarzer von Sathi K. bezüglich Gesundheit

Menschenwürde ist kein Ehrenamt – Hebammen brauchen höhere Vergütungen
Sehr geehrte Fr. Schwarzer

wegen steigender Haftpflichtprämien und sehr niedriger Vergütungen müssen Hebammen seit Jahren ihre Arbeit aufgeben. Darunter leiden nicht nur Hebammen, sondern auch Frauen, Familien und Kinder. Die Grundversorgung Schwangerer muß gewährleistet und das Recht auf Wahlfreiheit für Gebärende gesichert werden. Schon jetzt ist dies de facto nicht flächendeckend der Fall.
Der von Ihnen mitgestaltete Koalitionsvertrag ist eine große Chance, politisch aktiv zu werden und werdende Familien und ihre Kinder in Deutschland zu schützen. Es bleibt nicht mehr viel Zeit, das Hebammenwesen in Deutschland zu stabilisieren. Einmal zusammengebrochen, werden die Kosten für den Wiederaufbau die der Stabilisierung bei weitem übersteigen. Fast 80.000 Menschen haben die Petition www.change.org/sicheregeburt unterzeichnet, darunter so bekannte Persönlichkeiten wie Juli Zeh, Ulla Lachauer, Barbara Duden, Angela Krauß und Tanja Dückers.
Angela Merkel und Peer Steinbrück haben vor der Wahl öffentlich ausgedrückt, dass sie das Problem kennen und sich für verbesserte Arbeitsbedingungen von Hebammen einsetzen. Die Sicherung des Hebammenwesens steht jedoch NICHT im Koalitionsvertrag. In der ersten Fassung war noch vorgesehen, etwas für die Hebammen zu tun. Dann wurde die Zukunft der Geburtshilfe einfach rausgestrichen. Das ist ein Skandal! Zeigen Sie jetzt Gesicht und machen Sie sich dafür stark, daß die Stabilisierung des Hebammenwesens in den neuen Koalitionsvertrag aufgenommen wird. In vier Jahren ist es zu spät, bis dahin kann sich keine Hebamme mehr eine ständige Erhöhung ihrer Haftpflichtsprämie leisten. Allein im kommenden Jahr müssen Beleghebammen, aber auch Geburtshaus- und Hausgeburtshebammen satte 5090 Euro bezahlen, wenn sie weiter in der Geburtshilfe tätig sein wollen - bei einem Netto-Lohn von unter 8€ kommt dies einem Berufsverbot gleich!

Ich zähle auf Sie.
Mit freundlichen Grüßen

Christina Schwarzer
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klecha,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich freue mich sehr, dass Sie mir die Möglichkeit geben, meine Ansicht zu dieser für die Hebammen selbst, aber auch Mütter und Familien wichtigen Problematik zu schildern.

Wir müssen eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe sicherstellen – das ist für mich eindeutig. Ebenso wichtig ist die angemessene Vergütung dieser in der Unterstützung von Schwangeren und Müttern so wichtigen Tätigkeit.

Die Leistungen und die Arbeit von Hebammen und Entbindungspflegern sind für die Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung, insbesondere für die medizinischen Erfordernisse und die Wünsche von Schwangeren und jungen Müttern. Die Entscheidung, ob sie zu Hause, in einem Geburtshaus, ambulant oder stationär im Krankenhaus entbindet, muss der werdenden Mutter – in Abstimmung mit der Hebamme bzw. dem Arzt – überlassen sein.

Die finanzielle Situation, insbesondere von freiberuflichen Hebammen, beschäftigt mich selbst und meine Partei/Bundestagsfraktion seit längerem. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den steigenden Berufshaftpflichtprämien und der Vergütung der freiberuflichen Hebamme. In der vergangenen Legislaturperiode hat die schwarz-gelbe Koalition die Ausgangssituation für die Verhandlungen deutlich verbessert, indem jetzt steigende Kosten, u. a. für die Berufshaftpflichtversicherung, bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes eine langjährige Forderung der Hebammen umgesetzt und die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das SGBV überführt.

Im Bereich der Haftpflichtprämien und der Vergütung konnte die Gesetzesänderung bereits zum Januar 2013 rückwirkend in die Vergütung der Hebammen aufgenommen werden. Danach steigen die Vergütungen der Hebammen stufenweise um 15 Prozent nachdem bereits im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammen geschlossen wurde, die die Übernahme der Kosten aus den Steigerungen der Berufshaftpflicht vorsah.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns weiterhin wichtig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schwarzer MdB