Frage an Christina Schwarzer von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
Sie wollen eine "verfassungskonforme, transparente und sachgerechte Neuberechnung sowie Fortschreibung der Regelbedarfe" erkennen. Der Maßstab dieser Berechnungen seien die Ausgaben von Geringverdienern in Deutschland.
Ich empfinde diese Aussage als unlauter, denn die benannten Geringverdiener arbeiten sich hier in einem der reichten Länder der Welt arm. Das leugnen Sie:
"Wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Über vier Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erhalten heute schon Mindestlöhne. (...) Auch eine Abwärtsspirale kann ich nicht erkennen. Seit 2011 steigt der durchschnittliche Bruttojahreslohn der deutschen Arbeitnehmer – im Vergleich zu den schwächelnden Vorjahren – wieder stärker."
http://www.abgeordnetenwatch.de/christina_schwarzer-778-78478--f410352.html#q410352
Ihr Hinweis auf den durchschnittlichen Bruttojahreslohn nutzt Geringverdienern nichts-so wie Durchschnittswerte nichts über Extremwerte aussagen.
Wikipedia ist da deutich genauer:
"Nach den Angaben im vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2013) ist der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (Niedriglohnquote) in Deutschland "nach Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation seit 2000 bis 2007 von gut 20 Prozent auf rund 24 Prozent angestiegen und schwankt seitdem um einen Wert von rund 23 Prozent."
http://de.wikipedia.org/wiki/Niedriglohn#Deutschland
23% von ca 41 Mill.Beschäftigten sind ca. 10 Mill.Mnenschen, die von Niedriglöhnen leben müssen und das nicht gut können. Sie behaupten jedoch:
"Arbeitgeber und Gewerkschaften sind die Fachleute, die seit Jahren gute Arbeit in den Tarifverhandlungen machen."
Frage 1:
Wie passen Ihre Erfolgsmeldungen und die traurige Realität zusammen?
Frage 2:
Können Sie sich mit Ihrem Jahresverdienst als MdB von mehr als 100 000 Euro brutto überhaupt noch in die Lage von zig Millionen Menschen versetzten, die trotz Arbeit arm leben müssen?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
herzlichen Dank für Ihre Fragen und Anmerkungen zu unserem Arbeitsmarkt. Ich habe diese mit großem Interesse gelesen und nehme gern wie folgt dazu Stellung:
Ich bin mir durchaus bewusst, dass es leider traurige Realität ist, dass in unserem Land noch immer Menschen – zusätzlich zu einem Vollzeitjob – mit sehr wenig Geld auskommen oder mit staatlichen Geldern ihren Lebensunterhalt aufstocken müssen. Daran müssen und wollen wir in den kommenden Jahren arbeiten.
In diesem Zusammenhang ist es auch Realität – die ich alles andere als traurig finde – dass unser Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren, unter Regierungsverantwortung der CDU, einen großen Aufschwung erlebt hat. Im Jahr 2003 hatten wir mehr als 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland. Heute liegen wir bei rund 2,8 Millionen bzw. etwa 6,8% – die geringste Arbeitslosigkeit seit der Wiedervereinigung. Entgegen häufiger Behauptungen ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ebenfalls stark gestiegen. Die Beschäftigungs-quote älterer Arbeitnehmer zwischen 60 und 64 Jahren hat sich seit 2001 verdoppelt, von 21% auf 44% in 2012. 92 % der Jugendlichen in Deutschland haben eine Arbeitsstelle. Hier sind wir Europameister. Gleichzeitig wurde die Anzahl der Hartz IV-Empfänger um über eine Million gesenkt – von 5,4 Mio. in 2006 auf 4,4 Mio. in 2012.
Auf diesem Weg müssen und wollen wir weiter gehen. Gute Arbeit ist und bleibt die beste Versicherung gegen Armut. Darum wollen wir als CDU weiter eine Politik machen, die dafür sorgt, dass weiter angemessen entlohnte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Die diesbezüglichen Erfolge der letzten Jahre sind – wie oben beschrieben – nicht von der Hand zu weisen. Nun müssen wir noch dafür sorgen, dass immer mehr Menschen in Deutschland davon profitieren. Ich freue mich darauf, daran nun direkt mitwirken zu können.
Erlauben Sie mir noch eine kurze Anmerkung zum Jahresverdienst eines Bundestagsabgeordneten. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt 8.252 Euro pro Monat. Natürlich ist dies ein Betrag, der weit über das Durchschnittseinkommen der deutschen Arbeitnehmer hinausgeht. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.
Bis vor kurzem stand ich als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte noch mitten im Berufsleben. Selbstverständlich habe ich die Erfahrungen meiner mittlerweile 17 Jahre im Berufsleben nicht mit dem Einzug in den Deutschen Bundestag vergessen – im Gegenteil. Auch meinen Kollegen, die bereits seit längerer Zeit Mitglied des Deutschen Bundestages sind, spreche ich selbstverständlich einen angemessenen Blick auf die unterschiedlichen Situationen der Menschen hier in Deutschland zu. Wenn man als Politiker einer Volkspartei Entscheidungen treffen will, muss man die Lebensrealitäten aller Bürger im Hinterkopf haben. Genau das ist auch der Anspruch meiner politischen Arbeit.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer MdB