Frage an Christina Schwarzer von Simon H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
ich finde Ihre Antwort auf die erste Frage von Herrn Bronstein leider nicht zufriedenstellend; bitte gehen Sie doch etwas genauer auf die konkrete Situation an deutschen und berliner Hochschulen ein, ohne pauschal auf Sozialpartner etc. zu verweisen. Wie stehen Sie zur befristeten und präkeren Beschäftigung nicht professoralen Hochschulpersonals (6+6 Jahre Befristung), wie Sie auf Grundlage des Hochschulrahmengesetzes erfolgt? Halten Sie eine Änderung für nötig?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Sehr geehrter Herr Hofberger,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Leider kann ich nicht genau erkennen, auf welche Fallkonstellation Sie sich beziehen. Das Hochschulrahmengesetz in der Fassung vom 12.04.2007 (HRG) sieht erkennbar keine Sonderregelung für die Befristung von Hochschulpersonal vor. Einen Sonderfall kann ich noch in den Regelungen für Juniorprofessuren erkennen.
Zwar halte ich die Einführung der Juniorprofessuren für einen guten Weg, jungen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, den Einstieg in den universitären Wissenschaftsbetrieb mit der einhergehenden wissenschaftlichen Unabhängigkeit zu erreichen. Gleichwohl gibt es im Bereich der Karriereplanung und der Verlässlichkeit sowie bei der sozialen Absicherung noch Verbesserungsmöglichkeiten. Teilweise gibt es an den Hochschulen auch Akzeptanzprobleme dieser neuen Einstiegsmöglichkeit.
Da Sie aber ausdrücklich nach "nicht professoralen Hochschulpersonal" fragen, sind wohl auch die Juniorprofessoren nicht Kern Ihres Anliegens.
Ich möchte Ihnen dennoch gerne auf Ihre Frage antworten und schlage Ihnen vor, mir eine detailliertere Frage per Mail ( info@christina-schwarzer.de ) zu senden.
Bis dahin beste Grüße
Christina Schwarzer