Frage an Christina Schwarzer von johannes m. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte/r Frau / Herr Kanditat/-in,
wie stehen Sie zu den Finanzmarktinstrumenten,
• swaps,
• Komplexe Derivate,
• wie haben sich Stripped Bonds auf die Finanzmarktkrise 2007 in form von Sonder Investionsvehikeln ausgewirkt
• wann erfolgt wieder eine erfolreiche Finanzmarktregulierung wie mit dem System von Bretton Woods.
Wie unterscheiden sich die wirtschaftpolitischen Konzepte Ihrer Partei von den Konzepten der wichtigsten Vertreter der Österreichischen Schule wie:
• von Hayek
• von Mies
• glauben Sie das der Markt höhere Gerechigkeit schaffen kann, als stattliche gesetze
• Warum ersetzen wir das Parlament nicht durch einen Markt
Warum glauben Sie das man vom Regelsatz von Harz IV im Monat leben kann
Mit freundlichen grüßen
Sehr geehrter Herr Mapro,
eine ausführliche Bewertung über die Zulässigkeit und/oder Wirksamkeit von Devisenaustauschgeschäften bzw. derivativer Finanzinstrumente sowie eine Darstellung der Gründe für die Finanzmarktkrise von 2007 sprengt m.E. den Rahmen einer Fragestellung auf abgeordnetenwatch.de - zumindest sprengt es den mir als Kandidatin für den Deutschen Bundestag aktuell zur Verfügung stehenden Zeitrahmen.
Ich möchte jedoch betonen, dass der Zusammenhang zwischen Entscheidungsverantwortung und Haftung gerade im Finanzmarkt gelten muss. Wer die Freiheit will, mit riskanten Geschäften hohe Gewinne zu erzielen, muss auch dafür einstehen, wenn es schiefgeht. Die CDU will klare Regeln für jedes Produkt und jeden Akteur auf jedem Finanzmarkt!
Das sich das Grundprinzip von Bretton Woods als System mit festen Wechselkursen als gerade nicht erfolgreich dargestellt hat, können Sie u.a. aus dem Umstand ersehen, dass es Anfang der 1970er Jahre abgeschafft worden ist. Ich gehe zudem weder davon aus, dass „der Markt höhere Gerechtigkeit schaffen kann, als stattliche gesetze“ noch sehe ich einen Sinn darin, dass das Parlament durch einen Markt ersetzt werden soll.
Ich gehe davon aus, dass die Höhe der Regelsätze als ausreichend angesehen werden kann, da selbst das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Jahr 2010 nicht die Höhe, wohl aber die Berechnungsgrundlage der Regelsätze beanstandete. Ich unterstütze selbstverständlich die Forderung nach einem transparenteren Berechnungsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer