Frage an Christina Schwarzer von Thorsten T. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
den Standpunkt der CDU zur EEG-Umlage lt. Wahl-O-Mat ist mir bekannt:
Begründung der Partei:„Die Energiewende soll für alle bezahlbar bleiben und die Kosten fair auf alle Schultern verteilt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den internationalen Märkten zu erhalten und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, setzen wir uns jedoch für zielgenaue Entlastungen ein, um Nachteile durch unterschiedliche internationale Rahmenbedingungen bei Steuern und Abgaben auszugleichen.”
Diese Antwort ist für mich mangelhaft und widersprüchlich. Zuerst die Beschwichtigung "muss bezahlbar & fair bleiben", und dann das große Aber "wg. Wettbewerbsfähigkeit machen wir eine große Ausnahme".
Insbesondere beim näheren Betrachten der befreiten Firmen, muß man mehr als stutzig werden. Hier gibt es vielfach Ungereimtheiten, z.B. rein regionale Betriebe (von wegen internationale Märkte...), etc.. Das hat für mich wenig mit Fairness und Bezahlbarkeit zu tun.
Wie ist Ihre persönliche Haltung hierzu?
Sehr geehrter Herr Thater,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern wie folgt beantworte:
Die CDU will den Anstieg der Stromkosten eindämmen. Daher streben wir eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Wir wollen das EEG so weiterentwickeln, dass die Erneuerbaren Energien bald zu wettbewerbsfähigen Preisen am Markt angeboten werden, sich in den Markt einfügen und Verantwortung im Hinblick auf eine zuverlässige Stromversorgung übernehmen. Grundsätzliches Ziel von CDU ist es, die Bereiche Erzeugung, Infrastruktur, Speicher, Nachfrage und Marktdesign besser miteinander zu verzahnen.
Die Kostensteigerungen der Energiepreise wollen wir durch eine möglichst effiziente Ausgestaltung der Energiewende so gering wie möglich halten und alle Möglichkeiten zur Kostenminimierung innerhalb Deutschlands und Europas konsequent nutzen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen erforderlich, die den Anstieg der Strompreise kurzfristig bremsen.
Zu den von Ihnen angesprochenen Ausnahmeregelungen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Derzeit gibt es Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen. Unternehmen mit hohem Stromverbrauch können einen Antrag auf eine ermäßigte EEG-Umlage stellen und so ihre Stromkosten senken. Dafür muss das Unternehmen nachweisen, dass es im letzten Geschäftsjahr min. eine Gigawattstunde Strom verbraucht und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmen min. 14 % betragen hat.
Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden müssen eine Zertifizierung nachweisen, mit der der Energieverbrauch und die Potentiale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind.
Diese Ausnahmeregelungen muss es meines Erachtens auch geben. Ziel muss es sein, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Gleiches gilt für die Wettbewerbsfähigkeit bei den Schienenbahnen ggü. anderen Verkehrsmitteln. Schon heute sind die Industriestrompreise in Deutschland die Zweithöchsten in Europa, so dass energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, durch hohe Energiekosten erheblich benachteiligt werden. Abwanderungen ins Ausland und der Verlust von Arbeitsplätzen wären die Folge.
Aus diesem Grund setzt sich die CDU für eine Vereinheitlichung der Wettbewerbsbedingungen ein. Solange deutsche Unternehmen im int. Wettbewerb durch unterschiedliche Rahmenbedingungen für Steuern und Preise jedoch benachteiligt werden, sollten sie entlastet werden.
Die Ausnahmeregelungen sind übrigens mit der Novelle des EEG im Jahr 2004 von einer rot-grünen Regierung eingeführt worden. Rund 0,6 Cent der derzeitigen EEG-Umlage in Höhe von 3,59 Cent pro Kilowattstunde entfallen auf Entlastungen der energieintensiven Industrie.
Mit der Novelle des EEG im Jahr 2012 wurde die Schwelle, ab der stromintensive Unternehmen einen Antrag auf eine reduzierte EEG-Umlage stellen können, von 10 GWh auf 1 GWh abgesenkt. Damit kann die Regelung auch mittelständischen Unternehmen zugute kommen. Eine zu große Ungleichbehandlung im Vergleich zu großen Unternehmen wird somit vermieden. Im Jahr 2012 stellten im übrigen 734 Unternehmen eine Ausnahmeregelung. Die meisten Antragsteller sind Unternehmen aus dem Bereich Metallerzeugung und Metallbearbeitung.
Ich halte diese Ausnahmeregelungen daher für richtig.
Ich hoffe, ich konnte Sie von der Wichtigkeit der o.g. Ausnahmeregelungen überzeugen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Christina Schwarzer