Frage an Christina Schwarzer von Fabian F. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
wie stehen Sie zu den Themen Öffnung der Ehe und Adoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften?
Stimmen Sie einer Öffnung der Ehe und Adoption für solche Paare auch ohne Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu? Warum bzw. warum nicht?
Welche Maßnahmen sollten Ihrer Meinung nach ergriffen werden, um Respekt und Toleranz gegenüber homo- oder bisexuellen Menschen bzw. Transgender in der gesamten Gesellschaft zu erhöhen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, die in der Schule unter Mobbing aufgrund ihrer sexuellen Identität leiden?
Die Bundesregierung hat trotz anders lautendem Koalitionsvertrag bisher das Transsexuellengesetz nicht reformiert. Wie sollte Ihrer Meinung nach eine Reform des Transsexuellengesetz aussehen? Schließen Sie sich hier beispielsweise den Forderungen des LSVD an?
Welche Maßnahmen sollte Ihrer Meinung nach eine von Ihnen gestützte Bundesregierung gegenüber Ländern wie Russland, die Homphobie per Gesetz festschreiben, unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und damit verbunden die Gelegenheit auf einen Beitrag eines Stellvertretenden Kreisvorsitzenden der Jusos Neukölln zu antworten.
1. Die Frage nach einer steuerlichen Gleichstellung von homosexuellen Paaren hat sich spätestens durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juni 2013 selbst beantwortet. Der Deutsche Bundestag hat daraufhin Ende Juni 2013 mit breiter Mehrheit beschlossen, das bislang nur Ehepartnern vorbehaltene Ehegattensplitting künftig auch für die eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben zu öffnen. In meinen Augen allerdings hätte dieser Beschluss schon früher kommen müssen. Ich selbst habe, wie übrigens alle Delegierten der CDU Berlin, ausdrücklich die entsprechenden Forderungen der „Wilden 13“ in der CDU/CSU-Fraktion zum Bundesparteitag der CDU Deutschland Ende des Jahres 2012 unterstützt. Bei denkbaren weitergehenden Initiativen, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen, bin ich angesichts der unmissverständlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Grundgesetz hingegen skeptisch.
2. In der Frage des Adoptionsrechts bin ich bislang nicht zu einer abschließenden Meinungsbildung gekommen. In der bisherigen Beschlusslage der CDU erkennen wir an, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften sehr wohl Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.?Doch der in Art. 6 Grundgesetz garantierte besondere Schutz von Ehe und Familie erlaubt nach unserer bisherigen Rechtsauffassung nach wie vor eine Differenzierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften, was insbesondere das Adoptionsrecht betrifft. Dennoch geht es m.E. vorrangig um Verantwortung für Kinder, die es besonders abzuwägen gilt. Mir liegen derzeit keine Studien vor, die eine Beeinträchtigung des Kindswohl belegen. Ich denke deshalb, dass zum Thema Adoptionsrecht noch viel Diskussionsbedarf besteht.
3. Das Transsexuellengesetz ist in mehreren Urteilen, zuletzt im Januar 2011 durch das Bundesverfassungsgericht, als in Teilen verfassungswidrig eingestuft worden. Warum es bislang nicht zu einer Vorlage eines überarbeiteten Gesetzesentwurfes gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin jedoch gerne bereit, Ihnen diesbezüglich einen gemeinsamen Gesprächskontakt zum Berliner Landesverband der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) zu vereinbaren.
4. CDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich gegen homophobe Tendenzen genauso wie gegen jede Form der Diskriminierung. Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgendern sollten nach unserer Auffassung auch im Rahmen von Programmen zur Gewaltprävention Thema sein. Aufgabe der Schule ist es insbesondere, aufzuklären und nützliche Informationen bereitzuhalten: Das gilt für grundlegende Kenntnisse über Sexualität, die Vermeidung von Gefahren und Gefährdungen durch ungefilterte Darstellungen in den digitalen Medien. Dabei sollte jedoch die Wirksamkeit der schulischen Thematisierung von Sexualität nicht überschätzt werden. Für den schulischen Unterricht spricht zudem, dass er alle erreicht. Abgesehen davon können sich die Jugendlichen neben der Schule selbst informieren. Es gibt zahllose, auch anonyme Beratungsstellen und sehr gute Ratgeber, die das Thema in seiner ganzen Breite darstellen.
5. Ich bin entsetzt darüber, dass in Russland per Gesetz Hetze gegen Lesben und Schwule betrieben wird. Eine Veränderung dieser Situation von „außerhalb“ erscheint mir schwer zu erreichen, m.E. bleibt neben klarer öffentlicher Positionierung einzig der Weg über diplomatische Verhandlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Schwarzer