Frage an Christina Schwarzer von Wolf H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schwarzer,
ich freue mich, daß Sie im Kandidatencheck auf die entsprechende Frage ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen in Gaststätten und Kneipen befürworten.
Sie schreiben:
"Wir begrüßen den grundsätzlichen Nichtraucherschutz in Gaststätten ausdrücklich. In Einraum-Kneipen bis 75 qm ist das Rauchverbot gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts jedoch verfassungswidrig. Die CDU steht für die Wahlfreiheit der Wirte und der Gäste."
Allerdings ist Ihre hierzu gemachte Aussage, die mehrere CDU-Bewerber fast wörtlich übernommen haben, falsch.
Richtig ist:
Das BVerG hat 2008 lediglich gerügt, daß es nicht verfassungsgemäß ist, wenn Einraumgaststätten rauchfrei zu sein haben, aber Mehrraumgaststätten Raucherräume einrichten dürfen.
Entweder man gesteht den Einraumgaststätten die Wahlfreiheit zu ODER es gibt überall Rauchverbot, das wäre dann ebenfalls verfassungsgemäß.
Die Aussage, "in Einraum-Kneipen bis 75 qm ist das Rauchverbot gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts jedoch verfassungswidrig" unterstellt, man dürfe dort gar kein Rauchverbot verhängen.
Wie kommen Sie und die übrigen CDU-Abgeorneten zu dieser Falschaussage und wie wollen Sie sie korrigieren, um die Bürger nicht mit falschen Behauptungen zu verunsichern.
Quelle: Urteil Bundesverfasssungsgericht vom 30.07.2008
Link: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Hempel