Warum gab der Gesetzgeber grünes Licht, als es um die Änderung der Kennzeichnung der Gewichte/Volumina ging?
Als wir die Nachkriegszeit erlebten, war es die Knappheit, die unser Leben bestimmte. Lebensmittel waren sehr knapp. Landwirte waren begehrte Leute, denn sie verkauften oder tauschten ihre Produkte. Der Liter Milch wurde in die Kanne gefüllt, der Zentner Kartoffeln auf der Dezimalwaage abgewogen. 75 Jahre später hat es die Behörde/die Regierung, die für die Gewichte und Volumen Gesetze schreibt, fertig gebracht, dass willkürlich eine Maßangabe die Verpackung „ziert“. Beim steigen der Preise wird beschissen: 500 g wird zu 400 g Inhalt, der Preis bleibt. Die Deklaration steht drauf, das Gewicht, aber der gleich große Becher mit weniger Inhalt, das ist Betrug. Man hat versäumt, Gewichte/Volumen, wie sie seit Jahrzehnten dem Verbraucher als Maßstab dienten, ohne Not der Wirtschaft zu erlauben, nach ihrem Gutdünken zu verändern. Einen Aufschrei der Verbraucher wegen solcher Schummelei unterbleibt, fluchen tun sie alle. Da aber keine Knappheit herrscht, bleiben wir ruhig.
Sehr geehrter Herr F.,
bei Verpackungsangaben mit einer Nennfüllmenge von 500 bis zu 1000 Gramm oder alternativ Milliliter ist es gesetzlich erlaubt, dass bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter weniger enthalten sind. Wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN würden gerne eine Mindestfüllmenge verpflichtend machen, um systematische Unterfüllung zu unterbinden.
Falls Sie andere Informationen haben, wenden Sie sich gerne an mein Büro und cj.schroeder@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Christina-Johanne Schröder